Sozialversicherungsbeiträge

Sozialversicherungsbeiträge in Polen 2026

Von der deutschen Botschaft in Warschau wurde mitgeteilt, dass die Beitragssätze zur polnischen Sozialversicherung im Jahr 2026 gegenüber dem Vorjahr erneut unverändert bleiben. Die folgende Tabelle enthält die entsprechenden Prozentsätze für das Jahr 2026: 

Versicherungszweig

Beitragsbemessungsgrundlage (BMG)

Beitragssatz (%)

Arbeitgeberanteil

Arbeitnehmer-anteil

Altersrentenversicherung

Bruttogehalt

19,52

9,76

9,76

Erwerbsminderungsrentenversicherung

Bruttogehalt

8,00

6,50

1,50

Krankenversicherung (Geldleistungen)

Bruttogehalt

2,45

– 

2,45

Unfallversicherung

Bruttogehalt

1,67

1,67

Krankenversicherung (Sachleistungen)1)

Bruttogehalt 
abzgl. AN-Anteil

9,00

9,00

Arbeitsfonds (Leistungen bei Arbeitslosigkeit)2)

Bruttogehalt

2,45

2,45

1) Der Beitrag errechnet sich nicht nach dem vollen Bruttogehalt, sondern nach einer eigenen Beitragsbemessungsgrenze. Diese beträgt ab dem 1. Januar 2026 weiterhin 86,29 % des Bruttolohns (Bruttolohn abzüglich 13,71 % AN-Anteil für Alters-/EM-Rente und KV Geldleistungen).

2) Der Beitrag zum Arbeitsfonds wird auf einem gesonderten Abrechnungsbogen ermittelt.

Sozialversicherungsbeiträge in Rumänien 2025

Von der Deutsch-Rumänischen Handelskammer wurde mitgeteilt, dass die Beitragssätze zur rumänischen staatlichen Sozialversicherung sich gegenüber dem Vorjahr in der Summe nicht geändert haben. Die folgende Tabelle enthält die entsprechenden Sozialversicherungsbeitragssätze für das 
Jahr 2025:

Versicherungszweig

Beitragsbemessungsgrundlage

Arbeitgeberanteil

Arbeitnehmeranteil

Sozialversicherungen  

 

Bruttogehalt

0,0 % für normale Arbeitsbedingungen 

4,0 % für besondere Arbeitsbedingungen 

8,0 % für erschwerte Arbeitsbedingungen

25,0 %, inklusive 4,75 % des privat verwalteten Rentenfonds
KrankenversicherungBruttogehalt

-

10,0 %

ArbeitsversicherungBruttogehalt

2,25 %

-

Sozialversicherungsbeiträge in Polen im Jahr 2025

Von der deutschen Botschaft in Warschau wurde mitgeteilt, dass die Beitragssätze zur polnischen Sozialversicherung im Jahr 2025 gegenüber dem Vorjahr erneut unverändert bleiben. Die folgende Tabelle enthält die entsprechenden Prozentsätze für das Jahr 2025: 

Versicherungszweig

Beitragsbemessungsgrundlage (BMG)

Beitragssatz (%)

Arbeitgeberanteil

Arbeitnehmer-anteil

Altersrentenversicherung

Bruttogehalt

19,52

9,76

9,76

Erwerbsminderungsrentenversicherung

Bruttogehalt

8,00

6,50

1,50

Krankenversicherung (Geldleistungen)

Bruttogehalt

2,45

– 

2,45

Unfallversicherung

Bruttogehalt

1,67

1,67

Krankenversicherung (Sachleistungen)1)

Bruttogehalt 
abzgl. AN-Anteil

9,00

9,00

Arbeitsfonds (Leistungen bei Arbeitslosigkeit)2)

Bruttogehalt

2,45

2,45

Sozialversicherungsbeiträge in Rumänien im Jahr 2024

Von der Deutsch-Rumänischen Handelskammer wurde mitgeteilt, dass die Beitragssätze zur rumänischen staatlichen Sozialversicherung sich gegenüber dem Vorjahr in der Summe nicht geändert haben. Geändert hat sich nur der im Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung enthaltene Beitragssatz zum privat verwalteten Rentenfonds. Dieser ist von 3,75 % auf 4,75 % gestiegen, so dass sich der Anteil zur staatlichen Rente von 21,25 % auf 20,25 % verringert.

Fragebogen zur Feststellung der Versicherungspflicht für Saisonarbeitnehmer:innen

Hier finden Sie Fragebögen zur Festellung der Versicherungspflicht von Saisonarbeitnehmer:innen in unterschiedlichen Sprachen.