Allgemeine Deutsche Rosenneuheitsprüfung
Arbeitskreis ADR
Bund deutscher Baumschulen (BdB) e.V., Rosenzüchter/Einsender, Vermarkter und unabhängige Prüfgärten bilden den „ADR-Arbeitskreis“. Die Koordination der hier zu leistenden Arbeiten erfolgt durch das Bundessortenamt (BSA). In der ADR werden an zwölf Standorten in Deutschland die Eigenschaften und der Gartenwert von Rosenneuheiten für die Verwendung im öffentlichen und privaten Grün ohne Pflanzenschutzmittelbehandlung über drei Jahre geprüft.
Bei Erreichen eines bestimmten Qualitätsstandards, der durch eine zu erreichende Bewertungspunktzahl definiert ist, wird einer Rosensorte das ADR-Prädikat verliehen. Rosenzüchter aus Deutschland und aus dem Ausland können Rosenneuheiten zur ADR einsenden, sofern sie oder deren deutsche Vertretung Mitglied im Bund deutscher Baumschulen (BdB) e.V. sind.