Allgemeine Deutsche Rosenneuheitsprüfung

Allgemein

Innovationen sind für jede Branche Motoren des wirtschaftlichen Erfolges und verbessern nachhaltig die Qualität von Produkten. Auch im Bereich der Rosen erzeugt ein Wettbewerb zwischen Züchtern diese Wirkung. Jedes Jahr werden viele Rosenneuheiten in den Handel gebracht und das bereits bestehende Sortiment vergrößert sich stetig. Um Neuzüchtungen verwendungsgerecht beurteilen zu können und das Sortenbewusstsein zu schärfen wurde Mitte der 50er Jahre die ADR-Prüfung gegründet.  Die Prüfung orientiert sich an Merkmalen wie Wirkung der Blüte, Duft, Wuchsform, Reichblütigkeit oder der Winterhärte. Das wichtigste Bewertungskriterium ist die Widerstandsfähigkeit gegenüber Blattkrankheiten.

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Arbeitskreis ADR

Bund deutscher Baumschulen (BdB) e.V., Rosenzüchter/Einsender, Vermarkter und unabhängige Prüfgärten bilden den „ADR-Arbeitskreis“. Die Koordination der hier zu leistenden Arbeiten erfolgt durch das Bundessortenamt (BSA). In der ADR werden an zwölf Standorten in Deutschland die Eigenschaften und der Gartenwert von Rosenneuheiten für die Verwendung im öffentlichen und privaten Grün ohne Pflanzenschutzmittelbehandlung über drei Jahre geprüft.

Bei Erreichen eines bestimmten Qualitätsstandards, der durch eine zu erreichende Bewertungspunktzahl definiert ist, wird einer Rosensorte das ADR-Prädikat verliehen. Rosenzüchter aus Deutschland und aus dem Ausland können Rosenneuheiten zur ADR einsenden, sofern sie oder deren deutsche Vertretung Mitglied im Bund deutscher Baumschulen (BdB) e.V. sind.