ADR

Die Allgemeine Deutsche Rosenneuheitenprüfung

Die Allgemeine Deutsche Rosenneuheitenprüfung (ADR) ist seit vielen Jahren eine feste Größe zur Beurteilung neuer Rosensorten.

Rosenzüchter lassen über drei Jahre ihre neuen Sorten durch 12 unabhängige Sichtungsgärten testen. Insbesondere der Verzicht auf Pflanzenschutzmittel über den gesamten Zeitraum ermöglicht, Sorten mit besonderer Resistenz gegenüber etwaiger Blattkrankheiten zu identifizieren. Die über die gesamte Bundesrepublik Deutschland verteilten Sichtungsgärten spiegeln auch die Klimatoleranz der Sorten wider.

Die ADR wird vom großen Engagement der an der Sichtung beteiligten Institutionen getragen. Vielerorts sind die Prüfflächen der ADR in etablierten gärtnerischen und botanischen Institutionen angesiedelt. Erfahren Sie, welche Standorte dies sind und was die Gärten auszeichnet.
Weitere Informationen und das gesamte ADR-Sortiment können Sie unter www.adr-rose.de finden.

(te)