Standards
Straßenbäume wachsen nicht von allein. Sie sind das Ergebnis jahrzehntelanger Züchtung und Kultivierung in Baumschulbetrieben sowie der Vermeidung von Krankheiten.
Hintergrund
Hintergrund für die Standardisierung ist einerseits die rege Handelstätigkeit der Betriebe untereinander und andererseits die notwendige Vergleichbarkeit bei privaten und öffentlichen Aufträgen.
Baumschulbörsen
In Deutschland ist wohl kaum eine Branche zu finden, die vernetzter ist als die Baumschulwirtschaft. Kein Betrieb ist in der Lage, sämtliche der Abertausende von Arten und Sorten zu produzieren. Viele Betriebe haben sich auf bestimmte Segmente spezialisiert. Dies führt zu einem regen Handel zwischen den Betrieben. Deswegen wacht der BdB als Berufsverband in Gestalt seiner Ausschüsse darüber, dass die Qualität und die definierte Gestalt der Baumschulgehölze durchweg gleich sind.
Bäume für Bauvorhaben und öffentliche Ausschreibungen
Wenn beispielsweise ein „Hochstamm“ nachgefragt wird, muss von vornherein klar sein, welcher Baum sich hinter diesem Begriff verbirgt. Dies gilt nicht nur im Handel der Baumschulen untereinander, sondern noch mehr für deren Auftraggeber; seien es private oder öffentliche Nachfragen für Garten- und Parkanlagen, Straßenbegleitgrün oder allgemeine Bauvorhaben.
Die berufsständischen Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen wurden vor vielen Jahrzehnten vom BdB entwickelt. Heute wacht die Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) über die Weiterentwicklung dieser Gütebestimmungen, die Teil des Deutschen Instituts für Normung e.V. (DIN) sind. Innerhalb der FLL arbeitet der BdB gemeinsam mit seinen Partnern aus der Wissenschaft und den Pflanzenverwendern daran, die Gütebestimmungen nach neuesten Gesichtspunkten weiterzuentwickeln.
Der BdB bietet seinen Betrieben an, sich auf Grundlage der guten Agrarpraxis als Zertifizierte Markenbaumschule prüfen zu lassen. Bietet die BdB-Mitgliedschaft bereits einen hohen Standard in der Pflanzenproduktion, zeigen die Zertifizierten Markenbaumschulen mit ihrer jährlichen Prüfung ein besonderes Bemühen, die betrieblichen Standards über die gesetzlichen und berufsständischen Anforderungen hinaus zu verbessern.
Die Bundesgehölzsichtung führt der BdB gemeinsam mit dem Bundessortenamt durch. Hier werden besondere Ziergehölze für den heimischen Garten geprüft. Je nach Verwendung können passgenaue Empfehlungen zur Pflanzenverwendung gegeben werden.
Für private Kunden und bestimmte Sortimente hat der BdB gemeinsam mit dem Bundessortenamt besondere Qualitätssiegel entwickelt. Dazu gehört die Allgemeine Deutsche Rosenneuheitenprüfung (ADR). Rosen mit diesem Siegel sind von unseren Rosenzüchter:innen in verschiedenen Prüfgärten einer langjährigen Prüfung unterzogen worden. Qualitätsmerkmale solcher Rosen sind die Blühfähigkeit, der Duft, die Widerstandsfähigkeit gegen Klimaeinflüsse und Schaderreger und Pflegeleichtigkeit.
Der Gesetzgeber sieht für die Anpflanzung von Gehölzen in der freien Natur vor, dass nicht nur heimische Gehölze verwendet werden, sondern diese noch einmal auf regionale Saatgutvorkommen ausdifferenziert werden. Der Gesetzgeber fordert in diesem Zusammenhang, dass Gehölze nur aus besonders zertifizierten Betrieben stammen dürfen. Der BdB hat deshalb die Zertifizierungsgemeinschaft gebietseigener Gehölze (ZgG) geschaffen, die unseren Baumschulen offensteht, um in diesem Marktsegment tätig zu werden. Betriebe der ZgG unterziehen sich umfangreichen Prüfungen und einem komplexen Qualitätssicherungssystem, um den gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen.
Bei der Kultivierung ihrer Gehölze achten die Baumschulen auf Umweltverträglichkeit. Auf freiwilliger Basis hat die Branche 2016 eigene Leitlinien im Rahmen des Nationalen Aktionsplanes integrierter Pflanzenschutz erarbeitet. Ziel ist es, mit möglichst geringem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln jene Qualität zu erzielen, die der Kunde wünscht: gesunde Pflanzen zum nachhaltigen Weitergedeihen am Endstandort.
Die Baumschulwirtschaft hat ein hohes Interesse daran, dass die Einschleppung und die Verbreitung von Quarantäneschädigern heute und in Zukunft nicht passiert. Daher kooperiert sie eng mit den deutschen und europäischen Behörden, aber auch mit den Pflanzenschutzdiensten der Länder, um präventiv Befälle auszuschließen. Der deutsche und europäische Gesetzgeber hat für solche Situationen Quarantäneschutzmaßnahmen vorgesehen.