Staatliche Förderung

Aus "Meister-Bafög" wird "Aufstiegs-Bafög"

Die Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ist am 1. August 2016 in Kraft getreten. Damit einhergehend wurde das "Meister-Bafög" in "Aufstiegs-Bafög" umgetauft. Einige Änderungen haben sich ergeben.
Das AFBG ermöglicht es privaten Personen für die Finanzierung ihrer Fortbildung, Zuschüsse zu Prüfungs- und Lehrgangsgebühren sowie bei Vollzeitmaßnahmen Unterstützung zum Lebensunterhalt bei Bund und Ländern zu beantragen. Weiterhin können von nun an auch Bachelorabsolventinnen und –absolventen von den Förderleistungen des Bundes profitieren.
Der leistbare Höchstbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungskosten wurde von 10.226 Euro auf 15.000 Euro angehoben. Weitere Zuschüsse können zum Beispiel für anfallende Materialkosten eines Meisterprüfungsprojekts (maximal 2.000 Euro) geleistet werden.
Weitere, detaillierte Informationen zum "Aufstiegs-Bafög" finden Sie hier.