Rosen

Allgemein

Oft als „Königin des Gartens“ betitelt, wird die mannigfaltige Gruppe der Rosen. Neben üppig blühenden Sorten werden in der deutschen Baumschulwirtschaft auch wohlduftende und vitale Rosen produziert und vermarktet. Für jeden Geschmack, für Rosenbeginner oder –experten, ist im großen Sortiment extreme Vielfalt zu bekommen. In diesem Kapitel werden die relevanten, am Markt gehandelten Qualitäten kurz vorgestellt.

Viele Rosensorten wurden im Lauf der Zeit züchterisch bearbeitet. Neben vielen Edelrosen und Sorten existieren am Markt viele Wildrosen. Für Wildrosen gelten nach den Technischen Lieferbedingungen für Baumschulpflanzen identische Bedingungen wie für Sträucher von Laubgehölzen. Bei Wildrosen kommen in der Regel keine Veredelungen vor. Wildrosen können wie die verschiedenen Rosensorten einen wichtigen Beitrag für die Biodiversität leisten. Auch werden Rosen gerne zur Befestigung von Böschungen etc. genutzt. 

360° Ansicht

Zur Gruppe der veredelten Rosen gehören u.a. Rosen wie Beetrosen, Bodendeckende Rosen, Kletterrosen, Teehybriden, Strauchrosen oder auch kleinbleibende Zwergrosen. Sie alle vereint, dass sie auf einer einjährigen Okulation beruhen. Baumschulen liefern diese Rosenarten wurzelnackt oder wurzelverpackt aus. Darüber hinaus wird die Sortierung in zwei Güteklassen vorgenommen. Güteklasse A und Güteklasse B.

Rosen der Klasse A weisen mindestens drei normal entwickelte Triebe auf. Entscheidend sind dabei zwei Triebe, welche aus der Veredelungsstelle entstammen. Der dritte Trieb muss dagegen in einem Abstand von 5 Zentimetern über der Veredelungsstelle entspringen. Für Rosen der Klasse B gilt, dass lediglich die zwei Triebe aus der Veredelungsstelle vorliegen müssen.

Die Animation zeigt eine typische veredelte Rose der Güteklasse A. Charakteristisch sind dabei die zwei, aus der Veredelung hervorgehenden Triebe. Es folgen im entsprechenden Abstand die weiteren Triebe. Vorgaben zur Bündelung können dem BKS-Artikelstamm entnommen werden. Das Foto zeigt dagegen die Sorte ‚‘Aprikola‘ in Güteklasse B. Hier sind deutlich die Mindestanforderungen durch Vorhandensein zweier Triebe erfüllt.

Das Foto zeigt eine typische Kletterrose. Die Sorte ‚‘Florentina‘ wurde in einem 7,5 Liter Container gezogen. Es greifen die in dem Kapitel „veredelte Rosen“ vorgestellten Anforderungen.

360° Ansicht

Der Name „Stammrose“ beruht auf einem kräftig, gerade gewachsenem Stamm. Es gilt einen Mindeststammdurchmesser von 9 Millimetern unter der Veredelungsstelle zu produzieren. Stammrosen werden wurzelnackt oder wurzelverpackt vermarktet. Auch in der Kategorie der Stammrosen unterteilen Produzenten von Rosen die Produkte in Güteklasse A und B. Für A gilt, dass mindestens drei stark entwickelte Triebe aus zwei Veredelungsstellen zu entspringen haben. Die Animation zeigt hierzu eine Stammrose der Güteklasse A. Diese Rose wurde wurzelnackt geliefert und erfüllt die Mindestanforderungen an Triebzahl und deutliche Abgrenzung von Krone zu Stamm. Bündelungsvorgaben können hierzu dem BKS-Artikelstamm entnommen werden.

Das Foto zeigt dagegen die Sorte ‚‘Aspirin‘ als Stammrose der Güteklasse B. Charakteristisch hierfür ist, dass die Krone aus einer Veredelung gewachsen ist und das diese mindestens zwei normal entwickelte Triebe aufweist.

Wurzelechte Rosen müssen ein- oder zweijährig sein. Starkwachsende Sorten haben eine Mindestanforderung an die Triebzahl. So müssen diese mindestens zwei Triebe aufweisen. Wurzelrechte Rosen werden wurzelnackt oder im Container geliefert.

360° Ansicht

Rosen im Container dürfen analog zu Laubgehölzen im Container maximal eine Standzeit bis zum 24. Juni der zweiten Vegetationsperiode aufweisen. Je nach Rosenkategorie gelten Mindestanforderungen an die Containergröße. Entsprechende Angaben und Kombinationsmöglichkeiten können dem BKS-Artikelstamm entnommen werden. Die Animation zeigt die Kleinstrauchrose ‚‘Diamant‘, welche gemäß den Technischen Lieferbedingungen in einem 4 Liter Container kultiviert wurde. Analog zu „veredelten Rosen“ greifen auch bei Rosen in Containern die Anforderungen nach Güteklasseneinteilung. Die gezeigte Pflanze der Güteklasse A erfüllt dabei die Mindestanforderung aufgrund zwei, aus der Veredelungsstelle kommender Triebe und einem weiteren Trieb, welcher oberhalb der Veredelungsstelle sitzt.

Die Allgemeine Deutsche Rosenneuheitenprüfung (ADR) ist ein Arbeitskreis aus Vertretern des Bunds deutscher Baumschulen, Rosenzüchtern und unabhängigen Experten. Rosensorten, die das ADR-Prädikat tragen, wurden zuvor einer strengen Prüfung unterzogen, um den Gartenwert von Rosenneuheiten zu bewerten.

Jedes Jahr werden viele Rosenneuheiten in den Handel gebracht und das bereits bestehende Sortiment vergrößert sich stetig. Um Neuzüchtungen verwendungsgerecht beurteilen zu können und das Sortenbewusstsein zu schärfen wurde Mitte der 50er Jahre die ADR-Prüfung von Wilhelm Kordes gegründet.

Die Prüfung orientiert sich an Merkmalen wie Wirkung der Blüte, Duft, Wuchsform, Reichblütigkeit, Winterhärte. Das wichtigste Bewertungskriterium ist die Widerstandsfähigkeit gegenüber Blattkrankheiten.