Pflanzengesundheit
Rechtsgrundlage
Baumschulen arbeiten im Sinne des integrierten Pflanzenschutzes und der guten fachlichen Praxis. In diesem Zusammenhang müssen die Betriebe eine Vielzahl an nationalen und internationalen Vorgaben erfüllen. Wichtige Informationen diesbezüglich finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.
TL Baumschulpflanzen
Die Technischen Lieferbedingungen für Baumschulpflanzen gehen nicht auf gesetzliche Standards im Bereich der Pflanzengesundheit ein. Wohl aber werden wichtige, qualitätserhaltene Aspekte angesprochen. Die TL betont in diesem Zusammenhang, dass die gelieferte Ware mangelfrei im Sinne des Erhalts der Tauglichkeit und Verwendbarkeit der Gehölze sind. Dies bedeutet, dass keine Mängel durch Krankheiten, Schädlinge oder Kulturmaßnahmen vorzufinden sein dürfen, welche den Verwendungszweck massiv beeinflussen. Als Gegenbeispiel seien z.B. Blattläuse an Linden zu nennen, die einzeln auftretend keinen wirtschaftlichen oder funktionshemmenden Einfluss auf Neupflanzungen ausüben.
Wildschutz
Junge Gehölze sind auf vielfältige Weise durch verschiedene Einflüsse bedroht. Nur zu gerne fressen diverse Wildtiere an der Rinde von Bäumen und Sträuchern. Die verletzten Gehölze können sich durch teilweise schwerwiegende Verletzungen nur schwer erholen. Aus diesem Grund bringen Baumschulen z.B. an Hochstämmen einen entsprechenden Wildschutz aus Kunststoff am Stamm an. Auf diese Weise können z.B. Feldhasen nicht mehr an der Rinde nagen.