Alleebäume, Hochstämme, Stammbüsche

Hochstämme, Alleebäume und Stammbüsche

Charakteristisch für Hochstämme, Alleebäume und Stammbüsche ist je nach Art / Sorte ein gerader Stamm und eine produktionsbedingte gerade Stammverlängerung in der Krone des betrachteten Gehölzes. Zur Wahrung der Verkehrssicherheit dürfen diese Bäume keine mehrjährigen Zwiesel oder anderweitige, quirlartige Verzweigungen aufweisen. Ausnahmen finden sich im Bereich Hochstämme mit geformter Krone.

Mit der TL Baumschulpflanzen von 2020 wurden erstmals Mindestanforderungen an die Ballengröße und das Mindestvolumen verwendeter Container formuliert. Dies dient u.a. einem gesunden Verhältnis aus Wurzelmasse zu oberirdischen Pflanzenteilen. Verwender von Gehölzen haben auf diese Weise die Möglichkeit, einen wichtigen Aspekt bei Anlieferung qualitativ hochwertiger Gehölze zu überprüfen. Die nachfolgende Tabelle zeigt einen Auszug der Mindestanforderung an Ballendurchmesser und Containervolumen.

Nr. Stammumfang [cm] Mindestdurchmesser Ballen [cm] in gemittelter Breite Mindestvolumen Container [l]
1 10 - 12 30 20
2 12 - 14 35 30
3 14 - 16 40 40
4 16 - 18 45 50
5 18 - 20 50 65
6 20 - 25 60 -

360° Ansicht

Hochstämme werden grundsätzlich als Jungpflanzen ursprünglich gepflanzt. Auf Grundlage des Kulturverfahrens dürfen Hochstämme bis zu dreimal verpflanzt worden sein. Die Animation zeigt den leichten Hochstamm Sorbus aucuparia als wurzelnacktes Gehölz. Die Mindestanforderung einer Stammhöhe von mindestens 180 cm wird dabei erfüllt. Leichte Hochstämme können im Gegensatz zu Hochstämmen 3XV wurzelnackt geliefert werden. Die gezeigte Pflanze weist ein ausgewogenes Verhältnis aus Wurzelmasse zu Trieben auf. Ggf. müssen Verletzungen an den Wurzeln sauber nachgeschnitten werden.

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Hochstämme 3XV müssen als Leichte Hochstämme gepflanzt worden sein. Die Stammhöhe muss im Vergleich zum Leichten Hochstamm um 20 cm auf 200 cm gesteigert werden. Die Animation 1 zeigt einen Hochstamm 3XV Sorbus aucuparia als Ballenpflanze. Die Mindestanforderung an die Stammhöhe von mindestens 180 cm sowie der Mindestdurchmesser des Ballens wurden erfüllt. Die Animation 2 zeigt dagegen einen Hochstamm 3XV Tilia cordata `Rancho´ als Containerpflanze. Die Mindestanforderung an die Stammhöhe von mindestens 180 cm sowie der das Mindestcontainervolumen wurden von der Baumschule erfüllt.

Hochstämme 3 XV können im Gegensatz zu Leichten Hochstämmen nicht wurzelnackt geliefert werden.

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Hochstämme 4XV und öfter verpflanzt müssen als Hochstämme 3XV gepflanzt worden sein. Die Stammhöhe muss hierbei auch bei mindestens 200 cm liegen. Die Animation zeigt einen Hochstamm 4XV und öfter verpflanzt Acer platanoides `Olmstedt´ als Ballenpflanze. Die Mindestanforderung an die Stammhöhe von mindestens 200 cm sowie der Mindestdurchmesser des Ballens wurden erfüllt. Auch das verwendete Ballenmaterial (Jute) entspricht den Anforderungen der TL Baumschulpflanzen. Dieses Material verrottet zeitnah am Endstandort und beeinträchtigt das weitere Wurzelwachstum nicht.

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Zur Wahrung der Verkehrssicherheit gelten für Alleebäumen (Hochstämme für Verkehrsflächen) besondere Anforderungen an die Höhe des Kronenansatzes. Hierbei entscheidet auch der Stammumfang über die tatsächliche Stammhöhe. Bei einem Stammumfang von bis zu 25 cm wird eine Mindesthöhe von 220 cm benötigt. Darüber hinaus werden Stammhöhen von mindestens 250 cm benötigt. Die Animation zeigt einen Alleebaum Alnus x spaethii als Ballenpflanze. Die Mindestanforderung an die Stammhöhe von mindestens 220 cm sowie der Mindestdurchmesser des Ballens wurden erfüllt. Auch das verwendete Ballenmaterial (Jute) entspricht den Anforderungen der TL Baumschulpflanzen. Dieses Material verrottet zeitnah am Endstandort und das weitere Wurzelwachstum nicht.

Gartenkunst und Gartenkultur werden in Deutschland, Europa und der Welt immer wieder neu definiert. Umso schwieriger erscheint es, entsprechende Qualitäten zu „normen“. Einige Qualitäten wurden dabei letztlich näher definiert. So unterscheidet man etwa bestimmte Kronenformen wie die Dach-, Spalier- oder auch Kastenform.

Grundsätzlich gehen Hochstämme mit Kugel- oder Hängeformen aus Solitärhochstämmen oder Alleebäumen hervor. Mindestens drei Vegetationsperioden vor Auslieferung muss mit dem Formen der Kronenform begonnen worden sein. Zur Gewährleistung eines erfolgreichen Wuchses können Baumschulen Hilfsmittel wie Stäbe oder Gerüste verwenden. Das Bild zeigt einen Acer platanoides  `Globosum´ mit Kugelform.