Klima- und Transformationsfonds (KTF) des Bundes

Stellungnahme des Bundes deutscher Baumschulen e.V. (BdB) zur Zukunft des Klima- und Transformationsfonds (KTF) des Bundes mit dem Ziel der Stärkung der grünen Infrastruktur im Klimawandel

Zusammenfassung:

Klima‑ und Transformationsfonds (KTF) – Stadtgrün als Klimainfrastruktur

Der Klima‑ und Transformationsfonds (KTF) ist das zentrale Instrument des Bundes für Klimaschutz und Klimaanpassung. Für den urbanen Raum zeigt sich aus Sicht des Bundes deutscher Baumschulen (BdB) eine strukturelle Lücke: Stadtgrün und Stadtbäume sind fachlich als wirksame Klimaanpassungsmaßnahmen anerkannt, haushälterisch jedoch bislang nicht entsprechend verankert.

In der Praxis werden Maßnahmen für Stadtbäume überwiegend projektbezogen und kurzfristig finanziert. Diese Logik steht im Widerspruch zur Realität von Klimaanpassung: Bäume sind langlebige Infrastruktur mit mehrjährigen Produktions‑, Pflanz‑ und Entwicklungszyklen. Ohne mehrjährige Planungssicherheit geraten sowohl kommunale Planungen als auch die Produktionskapazitäten der Baumschulen unter Druck.

Ein Blick auf den föderalen Kontext zeigt zudem: Länder und Kommunen setzen zwar zunehmend politische Ziele für den Ausbau des Stadtgrüns, die Finanzierungsgrundlage stammt jedoch überwiegend aus Bundesmitteln – entweder direkt aus KTF‑Programmen oder indirekt über das Bundes‑Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität (z. B. Berlin). Eigenständige, dauerhaft aus Landesmitteln finanzierte Programme in größerem Umfang sind bislang die Ausnahme. Damit liegt die strukturelle Verantwortung faktisch beim Bund.

Aus BdB‑Sicht ergeben sich daraus klare haushaltspolitische Ansatzpunkte:

  • Stadtgrün – insbesondere Stadtbäume – sollte im KTF explizit als Klimaanpassungsinfrastruktur  anerkannt werden.

  • Statt kurzlaufender Projekte braucht es Verpflichtungsermächtigungen und mehrjährige Finanzierungsperspektiven für den urbanen klimaangepassten Umbau.

  • Die bislang verteilten Stadtgrün‑Ansätze sollten in einem klaren KTF‑Schwerpunkt „Grüne Infrastruktur Stadt“ gebündelt werden, um Steuerbarkeit, Mittelabfluss und Wirkung zu verbessern.

  • Ergänzend muss die Produktionsseite (klimaresiliente Gehölze, Baumschulstruktur) mitgedacht werden, da ambitionierte Pflanzziele ohne gesicherte Lieferketten nicht umsetzbar sind.


Stadtgrün ist keine freiwillige Zusatzleistung, sondern präventive Infrastruktur. Wenn der KTF Klimaanpassung ernsthaft leisten soll, muss Stadtgrün strukturell abgesichert werden – planbar, mehrjährig und sichtbar im Haushalt.

 

Ausführliche Positionierung:

Stadtgrün und Stadtbäume als tragende Säule der Klimaanpassung

 

Der Klima‑ und Transformationsfonds (KTF) ist das zentrale Finanzierungsinstrument des Bundes zur Umsetzung von Klimaschutz und Klimaanpassung. Aus Sicht des Bundes deutscher Baumschulen (BdB) bietet er grundsätzlich die richtigen Ansätze, um den klimaangepassten Umbau unserer Städte voranzubringen. Gleichwohl sehen wir strukturellen Anpassungsbedarf, damit Stadtgrün – insbesondere Stadtbäume – seine Wirkung langfristig entfalten kann.

 

Stadtbäume: anerkannt, aber haushälterisch unterbewertet

 

In der fachlichen Debatte besteht heute weitgehend Einigkeit darüber, dass Stadtbäume essenzielle Funktionen für Hitzeminderung, Verdunstung, Regenwasserrückhalt und Aufenthaltsqualität erfüllen. Haushaltssystematisch werden sie jedoch vielfach weiterhin als projektbezogene Einzelmaßnahme behandelt. Diese Logik wird der Lebensdauer, den Entwicklungszeiten und den langfristigen Wirkungen von Gehölzen nicht gerecht.

Klimaanpassung mit Bäumen ist kein kurzfristiges Projekt, sondern ein mehrjähriger Infrastrukturprozess. Ohne entsprechende Planungssicherheit entstehen Unsicherheiten auf kommunaler Ebene und entlang der gesamten Wertschöpfungskette – bis hin zur Baumschulproduktion.

 

Notwendigkeit einer verstetigten Finanzierung

 

Aus BdB‑Sicht sollte der KTF künftig stärker mit mehrjährigen Finanzierungsperspektiven arbeiten. Verpflichtungsermächtigungen für Maßnahmen der urbanen Klimaanpassung würden es Kommunen ermöglichen, ihre Pflanz‑ und Pflegekonzepte langfristig aufzusetzen und qualitativ hochwertig umzusetzen. Zugleich würde dies Investitions‑ und Planungssicherheit bei den produzierenden Betrieben schaffen.

Dabei geht es ausdrücklich nicht um eine pauschale Ausweitung der Mittel, sondern um eine strukturell verlässliche Ausgestaltung innerhalb des bestehenden Fondsrahmens.

 

Bündelung statt Zersplitterung

 

Derzeit sind Mittel für Stadtgrün auf mehrere Programme verteilt, etwa im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz oder in weiteren Klimaanpassungstiteln. Der BdB hält es für sinnvoll, diese Ansätze haushaltssystematisch zu bündeln und Stadtgrün als eigenen Schwerpunkt im KTF sichtbar zu machen. Ein klar definierter Schwerpunkt „Grüne Infrastruktur im urbanen Raum“ würde sowohl die Steuerbarkeit verbessern als auch die politische Bedeutung unterstreichen.

 

Produktionsseite stärker berücksichtigen

 

Ein zentrales Defizit der aktuellen Förderarchitektur liegt aus unserer Sicht darin, dass der Fokus nahezu ausschließlich auf der Pflanzung liegt, nicht aber auf den Voraussetzungen für eine verlässliche Versorgung mit klimaresilienten Gehölzen. Die Anpassung der Baumschulproduktion – etwa durch neue Sortimente, eine immer anspruchsvollere Kultivierung durch spürbar veränderte Klimabedingungen in den Baumschulen, einhergehend z.B. Mit einem anspruchsvolleren Wassermanagement – erfordert Investitionen und Planungssicherheit, die bislang kaum systematisch flankiert werden.

Ohne diese Produktionsbasis lassen sich ambitionierte kommunale Pflanzprogramme mittelfristig nicht umsetzen – unabhängig von der Höhe der zur Verfügung stehenden Kommunalmittel.

Diese Problematik sehen wir aktuell auch bei Begrünungen in der freien Natur, z.B. bei der Anpflanzung von Gehölzen durch die Bundesautobahn GmbH, die aufgrund fehlender finanzieller Rahmenbedingungen für eine vertragliche Gehölzanzucht die gewünschten Gehölze am Markt nur sehr unzureichend beziehen kann.

 

Einordnung im föderalen Kontext

 

In der politischen Debatte wird zunehmend auf Initiativen der Länder und Kommunen zur Stärkung des Stadtgrüns verwiesen. Bei genauer haushälterischer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass diese Aktivitäten nur in sehr begrenztem Umfang auf eigenständigen Landesmitteln beruhen, sondern überwiegend auf Bundesfinanzierungen aufbauen.

Ein zentrales Beispiel ist das Berliner Klimaanpassungs‑ und Stadtbaumgesetz („Bäume‑Plus-Gesetz“). Die ambitionierten Zielsetzungen Berlins werden maßgeblich aus dem Land zugewiesenen Anteil des Bundes‑Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert. Berlin setzt damit zwar eigene politische Prioritäten, trägt das erhebliche Investitionsvolumen jedoch nicht vorrangig aus dem Landeshaushalt, sondern nutzt Bundesmittel.

Auch in anderen Ländern zeigt sich kein flächendeckender Trend zu großvolumigen, dauerhaft abgesicherten Stadtbaum‑ oder Stadtgrünprogrammen aus originären Landesmitteln. In der Praxis werden vor allem Bundesprogramme des Klima‑ und Transformationsfonds (KTF), des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz oder der Städtebauförderung genutzt, ergänzt um begrenzte Kofinanzierungen.

Aus Sicht des Bundes deutscher Baumschulen unterstreicht dies die zentrale Verantwortung des Bundes für den klimaangepassten Stadtumbau mit Pflanzen. Ohne eine verlässliche, strukturelle Verankerung von Stadtgrün im KTF besteht die Gefahr, dass politische Zielsetzungen auf Landes‑ und kommunaler Ebene finanziell nicht dauerhaft tragfähig sind und von jährlichen Haushaltsentscheidungen abhängig bleiben.

Der KTF kommt damit eine doppelte Rolle zu: Er ist nicht nur Förderinstrument im engeren Sinne, sondern das finanzielle Rückgrat föderaler Klimaanpassungspolitik. Gerade vor diesem Hintergrund sollte Stadtgrün – insbesondere Stadtbäume – haushaltsrechtlich als Klimaanpassungsinfrastruktur anerkannt und langfristig abgesichert werden.

Handlungsperspektive für den Bundeshaushalt 2027

Aus Sicht des BdB bieten die anstehenden Haushaltsberatungen 2027 die Chance, Stadtgrün im KTF strukturell zu verankern. Dazu zählen insbesondere:

  • eine verstetigte Finanzierung urbaner Klimaanpassungsmaßnahmen mit Pflanzen,

  • die explizite Anerkennung von Stadtbäumen als Klimaanpassungsinfrastruktur,

  • sowie die stärkere Berücksichtigung der Produktionsseite im Rahmen des Fonds.

 

Berlin, den 30. April 2026