EU-Verpackungsverordnung
Positionspapier zur PPWR: Warum Töpfe für Gehölze keine Verpackung sind - Anmerkungen zum Entwurf der Leitlinien zur PPWR durch den Europäischen Baumschulverband ENA
Politische Ausgangslage:
Die PPWR der EU lässt einen Interpretationsspielraum zu, ob Töpfe zur Produktion von Pflanzen dieser Regelung unterliegen oder eine Ausnahme gilt.
Aus Sicht des Europäischen Verbandes der Baumschulen ENA ist die Regelung dahingehend auszulegen, dass die Töpfe nicht unter die PPWR fallen.
Der Entwurf der Leitlinien zur Anwendung der PPWR, der der ENA vorliegt, bestätigt diese Interpretation.
Da jedoch nach unserer Information der Willensbildungsprozess innerhalb der Kommission nicht abgeschlossen ist, erlauben wir uns, unsere Position nachfolgend noch einmal darzulegen. Dies soll die Kommission ermuntern, an der Absicht festzuhalten, Töpfe, deren Durchmesser größer als 10 Zentimeter beträgt, von der Regelung auszunehmen.
Sachverhalt:
Die Kultivation von Gehölzen in Töpfen, sogenannten Containern, ist ein moderner und vor allem nachhaltiger Produktionszweig in der Baumschulwirtschaft.
Aspekte der Produktion und der Pflege im Produktzyklus:
Jede Pflanze wird in einem eigenen Topf herangezogen. Spezielle Substrate, ein ausgewogenes und auf die Pflanzenart bzw. Sorte zugeschnittene Nährstoff- und Wasserversorgung garantieren auf diese Weise ein hervorragendes Pflanzenprodukt.
Die Felder, auf denen diese Gehölze in Töpfen produziert werden, sind speziell präpariert. Tröpfchenbewässerung, eine wasserundurchlässige Folie, viele Pflanzen auf engem Raum, machen ein effizientes Wasser- und Nährstoffmanagement möglich. Selbstverständlich werden Düngereste und überschüssiges Wasser aufgefangen und wiederverwendet.
Dadurch ist die Produktion in Töpfen besonders umweltschonend und ist vor diesem Hintergrund Teil des Green Deals der EU.
Folgerichtig können die Töpfe nicht als Verpackung gewertet werden. Der Umschluss des Substrates und der darin befindlichen Pflanzenteile (Wurzeln) ist produktionsimmanent. Ohne den Topf ist die Produktionsmethode nicht denkbar, genauso wenig wie der Transport der Pflanzen zum Pflanzenverbraucher. Ein Entfernen des Topfes führt zur Zerstörung der Pflanze.
Aus Sicht der ENA ist es folgerichtig, die oben beschriebenen Töpfe als Produktionsmittel und nicht als Packung zu bewerten.
Selbstverständlich erfolgt die notwendige Pflege der Pflanze, nachdem das Produkt die Baumschule verlassen hat, im Gartencenter bzw. dem Verkaufsbetrieb folgerichtig weiterhin im Topf.
Ohne den Topf wäre auch an diesem Ort der Wachstumsprozess, der einer Pflanze innewohnt (bis zum Tod der Pflanze), nicht aufrechtzuerhalten. Je nach Gehölzart erfolgt in diesen Betrieben die weitere Pflege bzw. Kultivation durchweg über Monate und manchmal gar über Jahre.
Aspekte der Wirtschaftlichkeit und der Kosten für den Pflanzenverwender.
Etwaige Lizenzgebühren aufgrund der PPWR führen zu erheblichen Kostenbelastungen in den betroffenen Baumschulen. Je nach EU-Mitgliedsstaat werden jährliche Gebühren in Höhe von bis zu 20.000 Euro keine Seltenheit sein.
Dazu kommt eine Bürokratie, die in den kleinen und mittelständischen Betrieben des Baumschulsektors nicht mehr zu verarbeiten sind Die Betriebe sind ohnehin schon schwer von administrativen Lasten durch die EU gebeutelt (Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten im Bereich des Pflanzenschutzes und anderen Bereichen).
Mehrkosten müssen angesichts der ohnehin schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Wirtschaft an den Pflanzenverwender weitergegeben werden. Ein dadurch zu befürchtender weiterer Absatzeinbruch bei Pflanzen, der seit der EU-Wirtschaftskrise und durch die Weltlage ohnehin schon zu verzeichnen ist, wäre die Folge.
Dies aber widerspricht den Zielen des EU-Green Deal eklatant, Europa mit zwei Milliarden neuen Gehölzen zu versorgen.
Schlussfolgerung:
Die Produktion von Pflanzen in Töpfen ist ein in sich abgeschlossener Vorgang, bei dem der Topf nicht vom Rest der Produktionsmittel zu trennen ist. Aufgrund des fortschreitenden Wachstums der Pflanze auch nach Verlassen der Baumschule bleibt der Topf Teil des Pflanzenproduktes, der keineswegs als Verpackung zu bewerten ist.
Daher ist die Ausnahme von Töpfen größer als 10 cm im Durchmesser von der PPWR folgerichtig. Die Leitlinien sollten in diesem Sinne den Text der Verordnung konkretisieren.