Stellungnahme zum EU-Gesetzesentwurf zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR)

Stellungnahme zum EU-Gesetzesentwurf zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR)

1 Baumschulen in Deutschland

Die deutsche Baumschulwirtschaft erzielt auf einer Fläche von 17.160 Hektar mit 29.000 Arbeitskräften im Jahr einen Jahresumsatz in Höhe von 1,3 Mrd. €; etwa 20 % des Jahresumsatzes geht in den Export. Dabei werden in 1.536 überwiegend klein- und mittelständischen Betrieben über 30.000 unterschiedliche Gehölzarten und –sorten produziert, die zur Biodiversität beitragen. Der Bund deutscher Baumschulen (BdB) e.V. vertritt etwa 900 Baumschulbetriebe. Erhöhte Auflagen führen zu einem für Kleinbetriebe kaum noch leistbaren Bürokratieaufwand, was zu einem Strukturwandel zu größeren Betriebseinheiten und somit zu einer Verarmung des Sortiments führt. Im Gegensatz zu anderen landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Kulturen dauert die Produktion von Gehölzen vier bis über zehn Jahre bis zur verkaufsfertigen Ware, und dies nahezu ausnahmslos im Freiland. Im Zuge des Klimawandels werden Gehölze künftig einen entscheidenden Beitrag zur Abfederung massiver Klimaereignisse wie Hitze und Starkregen leisten. Zur Gesunderhaltung der Gehölze in der Produktion und am Endstandort ist der Pflanzenschutz unabdingbar. Der Pflanzenschutz in Baumschulen besteht aus den Komponenten thermischer, mechanischer, biologischen sowie chemisch-synthetischer Pflanzenschutz. Mit ständig angepassten Kulturverfahren in den Bereichen Düngung, Bewässerung und Bodenbearbeitung wird der Schädlingsdruck und somit der Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel reduziert. Von Seiten der Baumschulen wird ein gefüllter Werkzeugkoffer mit geeigneten Pflanzenschutzverfahren benötigt, um auch weiterhin die vom Abnehmer geforderte Qualität produzieren zu können. Dennoch ist zu erkennen, dass der Wegfall chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel zu stärkerem Schädlingsbefall (z.B. beißende Insekten) sowie erhöhtem Beikrautdruck und daraus resultierend zu Qualitätseinbußen führen.

Trotz des Ziels, auf europäischer Ebene den chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittelzulassung zu harmonisieren, fehlen in Deutschland im Gegensatz zu europäischen Nachbarländern wichtige und notwendige Präparate. Dies führt zu Wettbewerbsnachteilen für die Betriebe.

Trotz zum Teil in Deutschland genehmigter Pflanzenschutzmittel ist die Anwendungsübertragung auf Sonderkulturen wie Baumschulgehölze aufgrund hoher bürokratischer Hürden kaum möglich.

2 Stellungnahme

Grundsätzliches

Der bürokratische Aufwand für die Baumschulbetriebe ist in den vergangenen Jahren in allen Bereichen gestiegen.

Zusätzliche bürokratische Auflagen werden insbesondere die klein- und mittelständischen Baumschulbetriebe überproportional belasten und zu einer Änderung der Betriebsstruktur zu größeren Einheiten führen.

Die in der Verordnung erwähnten zusätzlichen bürokratischen Auflagen werden abgelehnt.

Es wird die Einführung von Bagatellgrenzen gefordert, um insbesondere klein- und mittelständische Betriebe nicht zu sehr zu belasten.

 

Gemäß der vorliegenden Verordnung sollen zur weiteren Formulierung von Inhalten delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte erlassen werden. Diese können ohne Einbeziehung der Verbände und sonstiger fachlichen Unterstützung erlassen werden.

Daher sollen die delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte nur unter der Voraussetzung Aufnahme in der Verordnung erhalten, wenn für ein Mitwirkungsrecht der Verbände Sorge getragen wird.

Im Begründungstext wird bei der Folgenabschätzung ab Seite 14 erkannt, dass die Herstellungskosten je Produktionseinheit steigen.

Zum finanziellen Ausgleich wird auf die GAP-Zahlungen verwiesen. Die Beratungen zur GAP sind allerdings bereits abgeschlossen.

Insbesondere die Sonderkulturen, zu denen auch die Baumschulbetriebe gehören, sind allein nicht in der Lage, die geforderten Maßnahmen umzusetzen.

Daher fordert der BdB

  • die Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel zur direkten Unterstützung und Entschädigung der Betriebe bei wirtschaftlichen Verlusten und
  • die Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel zu Finanzierung von Forschungsprojekten sowie Modell- und Demonstrationsvorhaben zur Entwicklung von alternativen Pflanzenschutzvorhaben.

 

Die Baumschulen gelten auf Grund der Arten- und Sortenvielfalt sowie der geringen Flächennutzung als Sonderkultur. Bereits jetzt ist es für die Baumschulbetriebe kaum möglich im Rahmen der Lückenindikationen ausreichend wirksame Pflanzenschutzmittel zur Verfügung gestellt zu bekommen.

Auf die Besonderheiten der Sonderkulturen wird in der Verordnung nicht eingegangen.

Für die Sonderkulturen müssen zum Schließen von Anwendungslücken Ausnahmen gelten bei

  • den Reduktionszielen,
  • den Anwendungsverboten und den
  • zusätzlichen bürokratischen Auflagen.

Reduktionsziele dürfen erst dann greifen, wenn ausreichende wirksame Pflanzenschutzmaßnahmen zur Verfügung stehen.

 

Artikel 3, Ziffer 16, lit. f, sublit. ii:

Nach Artikel 3, Ziffer 16, lit. f, sublit. i sind etwa 16 % der europäischen und auch deutschen Fläche betroffen. Hierdurch wird eine Harmonisierung hergestellt.

Der Artikel Artikel 3, Ziffer 16, lit. f, sublit. ii beinhaltet zusätzlich „nationale regionale oder lokale Schutzgebiete“. Hierdurch wird die Harmonisierung aufgehoben, da jedes EU-Mitgliedsland eigene und zusätzliche Schutzgebiete melden kann.

In Deutschland werden auf diese Weise voraussichtlich 80 % der Flächen als ökologisch empfindliches Gebiet eingestuft, was zu einem faktischen Ende der Pflanzenschutzanwendung in Deutschland führen wird.

Aus diesem Grund ist dieser Absatz ersatzlos zu streichen.

 

Artikel 4, Absatz 1:

Es wird ein Reduktionsziel der chemischen Pflanzenschutzmittel von 50 % angestrebt.

In den Baumschulen werden seit Jahren die chemischen Pflanzenschutzmittel durch alternative Verfahren des integrierten Pflanzenschutzes reduziert.

Elemente wie resistente Sorten, Pflanzen und Anbausysteme, innovative Pflanzenschutzmittel, Überwachungsmethoden und Präzisionstechnologie tragen zur Reduzierung der chemischen Pflanzenschutzmittel bei. Dies erfolgt durch eine Intensivierung der Beratung sowie durch Forschungsprojekte. Private sowie öffentlich finanzierte Versuchsansteller unterstützen die Baumschulbetriebe in diesen Bemühungen.

Es wird erkannt, dass eine weitere Reduzierung immer schwerer möglich sein wird, die dafür notwendige Forschung finanziell und personell nicht mehr zur Verfügung steht und ersatzweise alternative Verfahren diese Reduzierung nicht mehr ausgleichen können. Eine weitere Reduzierung chemischer Pflanzenschutzmittel ist nicht mehr möglich, ohne dass dies negative Auswirkungen auf die Qualität der Baumschulware haben wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Erfahrungen der letzten Jahre aufzeigen, dass die Reduzierungskurve einen asymptotischen Verlauf aufzeigt. Die Anfangsreduzierung vor Jahren war noch verhältnismäßig leicht möglich. Jedes weitere Prozent Reduktion wird immer aufwändiger zu erfüllen sein. Die Reduktion in der Baumschulwirtschaft ist an einem Punkt angekommen, an dem eine weitere Reduktion nicht mehr darstellbar ist.

Eine pauschale Reduzierung wird ohne die Bereitstellung ausreichender und entsprechender Forschungs- und Beratungskapazitäten abgelehnt

Das Reduktionsziel soll bis 2030 erreicht werden.

Die Baumschulgehölze haben eine Kulturdauer von vier bis weit über zehn Jahre.

Die Zielerreichung bis 2030 ist nicht möglich und wird abgelehnt.

 

Artikel 14: Aufzeichnungen

Die Baumschulbetriebe müssen bereits heute detaillierte Aufzeichnungen zum Einsatz von chemischen Pflanzenschutz führen, die in Rücksprache mit den Pflanzenschutzberatern für weitere Planungen im Bereich des integrierten Pflanzenschutzes notwendig sind.

Der BdB fordert eine quantitative und qualitative Übersicht der bereits erforderlichen Aufzeichnungen für landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe, um eine sachliche Bewertung weiterer Aufzeichnungspflichten vornehmen zu können.

Weitere Aufzeichnungen erhöhen den bereits jetzt schon hohen Bürokratieaufwand.

Die Forderung nach zusätzlichen Aufzeichnungsinhalten wird abgelehnt.

In Teilen werden diese Aufzeichnungen auch digital vorgenommen. Der Großteil der Baumschulbetriebe hat allerdings nicht die Möglichkeit einer digitalen Aufzeichnung.

Die Einführung eines elektronischen Registers für integrierten Pflanzenschutz wird abgelehnt.

 

Artikel 15: Durchführung

Auf Grund der Kulturvielfalt sowie der langen Kulturdauer sind kulturspezifischen Vorschriften für Baumschulen nicht formulierbar.

Die Forderung nach kulturspezifischen Vorschriften wird abgelehnt.

 

Artikel 16: Elektronisches Register …

In Teilen werden Aufzeichnungen auch digital vorgenommen. Der Großteil der Baumschulbetriebe hat allerdings nicht die Möglichkeit einer digitalen Aufzeichnung.

Die Einführung eines elektronischen Registers für integrierten Pflanzenschutz wird abgelehnt.

 

Artikel 18: Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in empfindlichen Gebieten

Hierzu zählen nach Lesart auch Trinkwassergewinnungsgebiete. Diese können bis zu 95 % der landwirtschaftlich und gartenbaulich genutzten Flächen in Deutschland bedeuten.

Dieser Artikel ist zu streichen.

 

Artikel 25: Schulungen und Nachweise

Schulungen und Nachweise haben sich im Bereich der Pflanzenschutz-Sachkunde (Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung) erfolgreich etabliert. Gegebenenfalls müssen die Inhalte den aktuellen Bedingungen und Anforderungen angepasst werden.

Ein zusätzlicher Schulungsaufwand wird abgelehnt.

 

Artikel 26: System der unabhängigen Beratung

Die Baumschulbetriebe sind überwiegend in privat finanzierten Beratungsgemeinschaften organisiert, um inhaltliche Unterstützung bei den Produktionsverfahren zu erhalten.

Zusätzliche Beratung wird von der Pflanzenschutzmittel herstellenden Industrie angeboten.

 

Die Anforderungen des Pflanzenschutzes an die Praxis steigen allerdings ständig.

Der Bund deutscher Baumschulen erwartet aus diesem Grund eine stärkere öffentliche Unterstützung der Gesellschaft. Hierzu gehört auch ein zusätzliches Beratungsangebot.

Der Bund deutscher Baumschulen unterstützt die Einführung eines Systems der unabhängigen Beratung.

Eine Verpflichtung zur Nutzung von unabhängigen Beratern darf nur dann gelten, wenn diese auch flächendeckend und in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen.