Bundesrat lehnt BdB-Vorschlag zur Entbürokratisierung im Verpackungsrecht ab

Das deutsche Verpackungsgesetz bürdet den Kleinstunternehmen unverhältnismäßig hohe Verwaltungskosten auf. Der Bund deutscher Baumschulen (BdB) e.V. setzt sich daher für die Einführung einer Bagatellgrenze ein.

Der Bund deutscher Baumschulen (BdB) e.V. fordert die Einführung einer Bagatellgrenze im deutschen und europäischen Verpackungsrecht, wie sie bereits bei anderen EU-Mitgliedsstaaten längst umgesetzt worden ist.

In Deutschland müssen bereits ab der ersten Verpackungseinheit die Mengen nicht nur verwaltet, sondern auch kostenpflichtig lizensiert werden. Folgende Punkte machen es den Baumschulbetrieben schwer, diese Anforderungen zu erfüllen:

Erstens

Die Baumschulen als Hersteller und Erstinverkehrbringer können in der Regel nur mit hohem Aufwand ermitteln, wo der einzelne Topf als Verpackungseinheit letztendlich landet, bei privaten Endverbraucher:innen (diese Töpfe müssen lizensiert werden) oder bei gewerblichen Endverbraucher:innen (diese Töpfe müssen nicht lizensiert werden).

Zweitens

Auch dann, wenn die Töpfe bei privaten Endverbraucher:innen landen, weiß die Baumschule als Hersteller und Erstinverkehrbringer nicht, ob diese Töpfe als Verpackung gelten oder nicht.

Hier gelten folgende Definitionen:

- Blumentöpfe, die nur für den Verkauf und den Transport von Pflanzen verwendet werden und nicht dazu bestimmt sind, die Pflanze während ihrer gesamten Lebensdauer zu begleiten, gelten als Verpackungen;

- Blumentöpfe, die dazu bestimmt sind, während der gesamten Lebensdauer der Pflanze bei ihr zu bleiben, gelten nicht als Verpackungen.

Drittens

Neben der schwer zu ermittelnden Anzahl der zu lizensierenden Töpfe, ist es aufgrund der Vielfalt der verwendeten Töpfe nahezu unmöglich, das vom Gesetzgeber geforderte Gewicht zu ermitteln.

Diese drei Punkte zeigen auf, dass die Umsetzung der Anforderungen zur Dokumentation und Lizenzierung der Verpackungseinheiten für klein- und mittelständische Betriebe, und dies wird nicht nur Baumschulen und weitere Gartenbaubetriebe betreffen, nahezu unmöglich ist.

Der BdB stellt fest, dass die größte Mitbewerbernation in Europa, die Niederlande, dieses Problem mit der Einführung einer Bagatellgrenze umgeht.

Die Registrierungs- und Lizenzierungspflicht wird erst bei den Unternehmen verlangt, die jährlich mehr als 50.000 kg Verpackungsmaterial in Umlauf bringen.

„Trotz einer Bagatellgrenze von 50.000 kg werden in den Niederlanden die von der EU geforderten Recyclingquoten erfüllt. Die Verwaltung auch kleinster Mengen von Verpackungseinheiten führen nicht zur Quotenerfüllung, sondern dienen allein zur Aufrechterhaltung der Bürokratisierung.“, sagt Markus Guhl, BdB-Hauptgeschäftsführer.

Der BdB hat daher sowohl über den Bundesrat als auch über das Bundeswirtschaftsministerium eine Initiative gestartet, auch in Deutschland eine Bagatellgrenze einzuführen.

Im Bundesrat hat die sächsische Landesregierung die Initiative des BdB unterstützt. Mitte Mai hat der Bundesrat sich allerdings gegen diesen Vorschlag ausgesprochen.

Noch offen ist die Initiative des BdB beim Bundeswirtschaftsministerium, über den Mittelstandsbeauftragten der Bundesregierung, Staatssekretär Michael Kellner, eine Entlastung des Mittelstandes zu erwirken.

Ebenso setzt sich der BdB auf europäischer Ebene für die Einführung einer Bagatellgrenze im europäischen Verpackungsrecht ein.