BdB begrüßt neuen Durchführungsbeschluss zu Xylella fastidiosa

Der Bund deutscher Baumschulen (BdB) e.V. begrüßt den am 14. Dezember 2017 durch die Europäische Kommission beschlossenen Durchführungsbeschluss 2017/2352/EU zur Änderung des bestehenden Durchführungsbeschlusses (EU) 2015/789 über Maßnahmen zum Schutz der Union gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Xylella fastidiosa.

Wurden in der Vergangenheit Fälle von Xylella fastidiosa in der EU bekannt, so wurde rund um den Befall eine Befalls- (100 Meter Breite) und eine Pufferzone hergestellt. Die zuletzt genannte wurde nun von zehn auf mindestens fünf Kilometer Breite reduziert. „Zur Schonung verfügbarer Ressourcen und zur Umsetzung schneller und effektiver Maßnahmen gegen die Etablierung und weitere Ausbreitung des Bakteriums ist diese Maßnahme ausdrücklich zu begrüßen“, argumentiert Marius Tegethoff, BdB-Bereichsleiter Produktion / Qualitätssicherung.

Zudem weist die EU nun für Xylella bestimmte Pflanzen als besonders anfällig aus und verlangt für diese bei Verbringung innerhalb der EU jährliche Inspektionen in den Betrieben. „Wir sehen darin eine Sicherheitsmaßnahme des internationalen Handels, da auf diese Weise Hochrisikopflanzen unter besondere Beobachtung gestellt und diese bei Einfuhr nach Deutschland entsprechend akribisch auf Xylella untersucht werden. Ungeachtet dessen mahnen wir weiterhin zur Vorsicht und weisen auf die Notwendigkeit der weiteren Durchsetzung notwendiger Tilgungsmaßnahmen in den bisherigen abgegrenzten Gebieten hin“, so Tegethoff.

„Wir sehen darin eine Sicherheitsmaßnahme des internationalen Handels, da auf diese Weise Hochrisikopflanzen unter besondere Beobachtung gestellt und diese bei Einfuhr nach Deutschland entsprechend akribisch auf Xylella untersucht werden. Ungeachtet dessen mahnen wir weiterhin zur Vorsicht und weisen auf die Notwendigkeit der weiteren Durchsetzung notwendiger Tilgungsmaßnahmen in den bisherigen abgegrenzten Gebieten hin.“

Marius Tegethoff, BdB-Bereichsleiter Produktion / Qualitätssicherung