Die Urlaubswelle rollt: Vorsicht bei pflanzlichen Urlaubsmitbringseln

Bund deutscher Baumschulen (BdB) warnt vor der Einschleppung von gefährlichen Schadorganismen in Pflanzen und Gehölzen aus der Ferienregion.

Bald ist es wieder soweit – die Urlaubssaison beginnt und treibt viele Urlauber in nahe und ferne Länder. Und neben schönen Erinnerungen vom Ferienort bringen Viele auch kleine Andenken mit nach Hause, um so das Urlaubsgefühl einfach noch ein wenig zu verlängern. Auch Pflanzen und Gehölze gehören dazu. Und so, völlig unbemerkt, können auch Schadorganismen wie Insekten, Pilze und Bakterien, die die Pflanzen und Gehölze bereits befallen haben, als blinde Passagiere im Gepäck mitreisen.

 „Durch den Reiseverkehr in der Ferienzeit steigt auch das Risiko der Einschleppung von gefährlichen Schadorganismen, die, einmal hier angekommen, sich schnell ausbreiten und erhebliche Schäden in der Land- und Forstwirtschaft, im Hausgarten sowie dem Öffentlichen Grün verursachen können“, warnt Helmut Selders, Präsident des Bundes deutscher Baumschulen (BdB).

Sie heißen Xylella fastidiosa, Anoplophora chinensis oder Aromia bungii

Auch wenn diese Namen poetisch klingen, verbergen sich dahinter gefährliche Schadorganismen, die zwar oft mit dem Verpackungsholz von Lieferungen, gelegentlich jedoch auch mit infizierten Pflanzen oder über Insekten in Pflanzenlieferungen, nach Europa eingeschleppt wurden: das Feuerbakterium, der Citrusbockkäfer und der Asiatische Moschusbockkäfer.

Das aus Amerika stammende Feuerbakterium Xylella breitet sich schon seit Jahren in Europa, insbesondere im Mittelmeerraum, aus und befällt Laubbäume, Sträucher, Zierpflanzen und Wildkräuter. Betroffen sind Pflanzenarten wie Olive, Lavendel, Rosmarin, Kreuzblume, Kirsche, Pflaume, Pfirsich, Wein, Oleander, Zitrone oder Berg-Ahorn.

Bei der Einfuhr von pflanzlichen Souvenirs ist Vorsicht geboten

„Bei der Einfuhr gewisser Pflanzen gelten besondere Vorschriften oder gar Verbote oder es sind Einfuhr-Dokumente nötig. Ansonsten werden die Pflanzen bei der Einreise am Flughafen vom Zoll beschlagnahmt und anschließend vernichtet“, erklärt Alwin Bogan von der Generalzolldirektion in 

Bonn und empfiehlt: „Wenn Urlauber auf pflanzliche Souvenirs nicht verzichten können und verhindern wollen, dass die Pflanze bei der Einreise vom Zoll entsorgt wird, sollen sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen unter www.zoll.de informieren, die je nach Herkunftsland variieren können.“

Auch die kostenlose App „Zoll und Reise“ (für iOS und Android erhältlich) hilft Reisenden, schnell und einfach herauszufinden, was bei der Einreise nach Deutschland erlaubt ist und von welchen Waren sie lieber die Finger lassen sollten.

Der Zoll trägt mit seinen Kontrollen dazu bei, Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen aufzudecken und die Vielfalt der Natur zu bewahren. Die meisten Verstöße werden von Urlaubern begangen, die Präparate oder Teile geschützter Tier- und Pflanzenarten aus Unwissenheit oder fehlendem Unrechtsbewusstsein als Souvenirs mit nach Hause bringen. Sie tragen - wissentlich oder unwissentlich - dazu bei, dass der Handel mit geschützten Arten blüht und leisten damit dem Aussterben von Tieren und Pflanzen Vorschub.