Ribes rubrum, Foto: BdB

Rückblick

Im Jahr 2014 wurden von der Europäischen Kommission die drei Durchführungsrichtlinien 2014/96/EU, 2014/97/EU sowie 2014/98/EU erlassen, die an verschiedenen Stellen in deutsches Recht umzusetzen galt. Wichtige Baustelle hierfür ist die Anbaumaterialverordnung (AGOZV), für deren Umsetzung eine Frist  auf den 01.01.2017 datiert wurde. Ende Juni 2018 wurde dem BdB nun ein verfügbarer Entwurf der überarbeiteten AGOZV von Seiten des Bundeslandwirtschaftsministeriums mit Bitte um Stellungnahme zugestellt. Aktuell wird von einer Ratifizierung der neuen Regelungen für September 2018 ausgegangen.

2014/96/EU - Etikettierung und Verpackung Pflanzen von  Obstarten  zur  Fruchterzeugung

Der Bund deutscher Baumschulen hat bereits an verschiedener Stelle auf die sich einstellenden Änderungen im Bereich der Etikettierung hingewiesen. Was es bei der Etikettierung von Obstgehölzen, die der Fruchterzeugung dienen, zu beachten gilt, können HIER unter dem Punkt „Obstetikett“ nachlesen.

In seiner Stellungnahme hat der BdB auf Wichtigkeit einer EU-weiten Harmonisierung hingewiesen. Grund hierfür waren Beobachtungen seitens einiger BdB-Mitglieder, die von anderen EU-Mitgliedsstaaten Etiketten erhielten, die deutlich über die Anforderungen der AGOZV hinausschossen.

Zur vereinfachten Handhabung haben der BdB und die BSG die Vorgaben der AGOZV und des ab 2019 geltenden EU-Pflanzenpasses mit eigenen Entwürfen zusammengeführt und in Abstimmung mit den zuständigen Behörden auf Korrektheit geprüft. Die baumschulbekannten Softwarehäuser wurden an entsprechender Stelle in Kenntnis gesetzt.

2014/97/EU – Registrierung von Versorgern („Produzenten“) und Sorten

Der Verband hat in den letzten Jahren intensiv die Thematik der fehlenden Sortenbeschreibungen betreut und auf die Notwendigkeit innerhalb der Mitgliedschaft und externer Ansprechpartner hingewiesen. So kann in Europa nur die Obstsorte gehandelt, die auch in der Europäischen Datenbank Frumatis gelistet / registriert wurde und eine Sortenbeschreibung aufzuweisen hat.

Europäische Datenbank Frumatis

Prüfen Sie bitte kritisch die Datenbank Frumatis. Achten Sie dabei auf konkrete Benennung der von Ihnen produzierten und / oder gehandelten Obstsorten der folgenden Gattungen/ Arten:

Castanea sativa, Citrus, Corylus avellana, Cydonia oblonga, Ficus carica, Fortunella, Fragaria, Juglans regia, Malus, Olea europaea, Pistacia vera, Poncirus, Prunus amygdalus, Prunus armeniaca, Prunus avium, Prunus cerasus, Prunus domestica, Prunus persica, Prunus salicina, Pyrus, Ribes, Rubus, Vaccinium

Sollten Ihnen Sorten auffallen, die den obengenannten Arten bzw. Gattungen zuzuordnen sind, die nicht in der Liste zu finden sind, so wenden Sie sich bitte an die BdB-Geschäftsstelle in Berlin. Da der Sortenname bei Inverkehrbringen auf dem Etikett angegeben werden muss und ggf. ein Abgleich mit der Datenbank erfolgen kann, können entsprechende Vorgänge geahndet werden.

2014/98/EU – Zertifizierung von Obstarten und Anforderungen an Pflanzengesundheit

Mit der neuen AGOZV werden Beerenobstgehölze der Gattungen Ribes, Rubus und Vaccinium erstmalig in den zertifizierungsfähigen Zustand versetzt. Der BdB wird zeitnah eine Anfrage an die BdB-Obstbaumschulen versenden, um zu evaluieren, inwieweit die Baumschulwirtschaft den Bedarf nach derartigen Gehölzen einschätzt.

(te)