Sortenregister

Sortenregister – Fristgerechte Lieferung von Sortenbeschreibungen

Am 30.06.2017 lief die Frist zur Nachreichung der Sortenbeschreibungen der Sorten der sogenannten Altliste gemäß Anbaumaterialverordnung (AGOZV §6 Abs. 4) ab. Fristgerecht wurden durch die verschiedenen Versorger von Obstsorten die angeforderten Sortenbeschreibungen eingereicht.

Dabei haben sich insbesondere der BdB, die BSG sowie die Vertreter der privaten und staatlichen Reiserschnittgärten der Thematik angenommen und über 350 Sorten beschrieben. Für diese Sorten gilt die Herstellung einer Vertriebsfähigkeit als gesichert. Im Zuge der "Grün Online Ausgabe von Juni 2017" wurde über die Anzahl von 60.000 an das Bundessortenamt gemeldeten Sorten berichtet. Die fristgerechte Nachreichung offener Sortenbeschreibungen kann für den Berufsstand als erster Meilenstein eines langfristig angelegten Projektes angesehen werden. Mit Blick auf die kommenden Monate wird der Fokus auf der Identifizierung von für den europäischen und den nationalen Markt relevanter Obstsorten liegen. Mehrere tausend Sorten wurden durch den Bund deutscher Baumschulen angemeldet. Aktuell wurden diese Sorten als "Pflanzengenetische Ressourcen" eingestuft und können daher nur mit einer Mindestmenge von 100 Pflanzen pro Betrieb und Jahr vermarktet werden. Hierfür wird der BdB ein Datenbankprojekt prüfen, um Transparenz im Bereich der nicht beschriebenen Sorten zu schaffen.

Reform der Anbaumaterialverordnung ‒ Etikettierung für zertifiziertes Material von Obstgehölzen

Die neue Anbaumaterialverordnung wird für die zweite Jahreshälfte 2017 erwartet. Mit dieser einhergehend wird ab 2019 die Verwendung farblicher Etiketten bei Vorstufen-, Basis- und zertifiziertem Material verpflichtend. Grundsätzlich enthielt die zugehörige Richtlinie keinen Verpflichtung zur Nutzung entsprechender Farbvorgaben, doch hat sich bereits ein Teil der EU-Mitgliedsstaaten auf eine Verwendung festgelegt. Folgende Farben wurden durch die Europäische Kommission vorgegeben.

CAC-Material

Für CAC-Material wird ein sogenanntes Begleitdokument (z.B. Lieferschein) ausschlaggebend und bindend sein. Die Verwendung eines Etiketts ist optional und jederzeit möglich, doch müssen rechtliche Unterschiede z.B. zum Etikett von zertifiziertem Material eingehalten werden (z.B. klare Kennzeichnung mit der Abkürzung CAC). Der BdB erarbeitet hierzu einen Leitfaden, welcher seinen Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden soll. In diesem Kontext diskutieren die Mitglieder des Fachgremiums "Obstgehölze" über die Festlegung einer gezielten Farbe für CAC-Material, damit logistische Prozesse harmonisiert werden können.

Prüfung der Kombination von Etikettenvorgaben und Pflanzenpass

Auch die Pflanzengesundheitsverordnung wurde reformiert. In diesem Zusammenhang wurde der EU-Pflanzenpass, welcher zukünftig für alle zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen ausgestellt werden muss, aktualisiert und angepasst. Derzeit wird vom BdB die Kombinationsmöglichkeit entsprechender Angaben geprüft. Erste Entwürfe des neuen Pflanzenpasses wurden auf europäischer Ebene bereits diskutiert.

(te)

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