AGMOZ

Treffen der Arbeitsgemeinschaft Muttergärten und Obstpflanzenzertifizierung (AGMOZ) in Dossenheim und 2. Runder Tisch zum Thema der fehlenden Sortenbeschreibungen

Am 4.April 2017 fand in Dossenheim das jährliche Treffen der Arbeitsgemeinschaft Muttergärten und Obstpflanzenzertifizierung (AGMOZ) statt. Fragen zum Stand der Umsetzung von Richtlinien im Kontext "Obstgehölze" wurden dort vorgestellt und diskutiert. So etwa auch das Europäische Sortenverzeichnis oder die Etikettierung von Obstgehölzen.

Rückblick

Der Bund deutscher Baumschulen hatte in den vergangenen Monaten mehrfach seine Mitglieder darauf hingewiesen, dass im Zuge der Änderung des vierten Gesetzes des Saatgutverkehrsgesetzes und der Reform der Anbaumaterialverordnung viele Änderungen zu erwarten seien. Die Hauptrolle nahm dabei die Erstellung des nationalen und europäischen Sortenverzeichnisses ein. Mit Aufnahme in die entsprechenden Datenbanken geht letztlich auch die zukünftige Handlungsfähigkeit von Obstsorten, die der Fruchterzeugung dienen, einher. Sorten, die bis zum 30.09.2012 bekannt waren und ggf. vermarktet wurden, konnten für eine europäische Vermarktung angemeldet werden. Ein derartiger Antrag war ansonsten nur für zugelassene oder geschützte Sorten möglich. Eine kostenlose Registrierung von Sorten wurde den Versorger von Obstsorten durch das Bundessortenamt bis zum 31.12.2016 ermöglicht. Infolgedessen erfolgte ein Datenbankabgleich beim BdB zu Identifizierung bisher nicht berücksichtigter Sorten.

AGMOZ 2017: Über 60.000 Sorten gemeldet

Im Zuge der AGMOZ 2017 wurde durch das Bundessortenamt eine Übersicht zur Anzahl gemeldeter Sorten dargelegt. Hierbei seien über 60.000 Sortennamen genannt worden. Für eine große Anzahl der genannten Sorten wurde die europäische Vermarktung beantragt. Derzeit wird intensiv an der Bereinigung des Datensatzes gearbeitet, da anzunehmen ist, dass eine Vielzahl von Sorten aufgrund von Synonymen, Unterschieden in der Rechtschreibung und weiteren Gründen mehrfach genannt wurden.

2. Runder Tisch zum Thema der fehlenden Sortenbeschreibung in der BdB-Bundesgeschäftsstelle

Auch 2017 fand am 25. April 2017 ein Runder Tisch zum Thema der fehlenden Sortenbeschreibungen in der BdB-Geschäftsstelle unter prominenter Beteiligung statt. Vertreter des Bundessortenamtes, der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), des Naturschutzbundes (NABU), des Pomologenvereins oder des Vertreters der deutschen Reisergärten kamen in Berlin zusammen, um gemeinsam die anstehenden Aufgaben zu diskutieren. Die Versorger von Obstsorten können fehlende Sortenbeschreibungen zur Herstellung der Handelsfähigkeit kostenfrei beim Bundessortenamt einreichen und prüfen lassen.  Dies gelte für die europaweite, wie auch nationale Vermarktung. Für die Nachreichung von Sortenbeschreibungen von Altsorten, die 1998 gemäß Art. 6 Abs. der AGOZV registriert wurden, gilt eine Frist für den 30.06.2017. Hierbei handelt es sich um ein Konsortium bestehend aus rund 300 Sorten.

Umgang mit restlichen Sorten - Datenbankprojekt

Der BdB plant aus dem gebotenen Anlass ein online basiertes Datenerhebungsprojekt, welches allen interessierten Versorgern zur Verfügung gestellt werden könnte. Das Projekt wird koordinierenden Charakter haben, da alle unbeschriebenen Sorten eingestellt werden. Versorger haben dann die Möglichkeit, unbeschriebene Sorten unmittelbar mit einem Datensatz zu versehen. In Folge dessen würden neu beschriebene Sorten aus dem System genommen werden.

Reform der Anbaumaterialverordnung ‒ Etikettierung für zertifiziertes Material von Obstgehölzen

Die neue Anbaumaterialverordnung wird für die zweite Jahreshälfte 2017 erwartet. Mit dieser einhergehend wird ab 2019 die Verwendung farblicher Etiketten bei Vorstufen-, Basis- und zertifiziertem Material verpflichtend. Grundsätzlich enthielt die zugehörige Richtlinie keinen Verpflichtung zur Nutzung entsprechender Farbvorgaben, doch hat sich bereits ein Teil der EU-Mitgliedsstaaten auf eine Verwendung festgelegt. Folgende Farben wurden durch die Europäische Kommission vorgegeben.

CAC-Material

Für CAC-Material wird ein sogenanntes Begleitdokument (z.B. Lieferschein) ausschlaggebend und bindend sein. Die Verwendung eines Etiketts ist optional und jederzeit möglich, doch müssen rechtliche Unterschiede z.B. zum Etikett von zertifiziertem Material eingehalten werden (z.B. klare Kennzeichnung mit der Abkürzung CAC). Der BdB erarbeitet hierzu einen Leitfaden, welcher seinen Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden soll. In diesem Kontext diskutieren die Mitglieder des Fachgremiums "Obstgehölze" über die Festlegung einer gezielten Farbe für CAC-Material, damit logistische Prozesse harmonisiert werden können.

Prüfung der Kombination von Etikettenvorgaben und Pflanzenpass

Auch die Pflanzengesundheitsverordnung wurde reformiert. In diesem Zusammenhang wurde der EU-Pflanzenpass, welcher zukünftig für alle zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen ausgestellt werden muss, aktualisiert und angepasst. Derzeit wird vom BdB die Kombinationsmöglichkeit entsprechender Angaben geprüft. Erste Entwürfe des neuen Pflanzenpasses wurden auf europäischer Ebene bereits diskutiert.

(te)