Erkennen Sie Qualität

Die natürliche Variationsbreite bei Gehölzen lässt sich nicht in starre Regelungen pressen. Eine Qualitätsbeschreibung ist nur dann praxisgerecht, wenn sie statt der Einzelpflanze eine Gütegruppe mit ausreichend breiten Toleranzen beschreibt. Doch damit sind noch nicht die Unterschiede zwischen den verschiedenen Gehölzarten erfasst. Gesucht sind Regelungen, die in der Praxis nachvollziehbar und verständlich sind. Die „Technischen Lieferbedingungen für Baumschulpflanzen“ der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung, Landschaftsbau e.V.) sind als Regelwerk zur Beschreibung von Mindestqualitätsanforderungen anerkannt und Bestandteil vieler Vorschriften. Sie sollen in erster Linie bei der Gehölzabnahme und –beurteilung der Orientierung dienen.