Soll auf 80 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen in Deutschland der Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel verboten werden?

Diese Frage stellt sich, wenn man sich den EU-Verordnungsentwurf zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln ansieht, der vor wenigen Wochen veröffentlicht worden ist. Bisher sind etwa 16 Prozent der Fläche Deutschlands als schutzwürdig eingestuft. Das wird sich mit der neuen Verordnung ändern.

Künftig sollen alle sonstigen, nationalen, regionalen oder gar lokalen Schutzgebiete als schutzwürdig eingestuft werden, als sogenannte „ökologisch empfindliche Gebiete“. In einigen EU-Mitgliedsländern wird sich diese Fläche, auf der keine chemischen Pflanzenschutzmittel mehr ausgebracht werden dürfen, auf etwa 30 Prozent verdoppeln. In Deutschland jedoch könnte sich diese Fläche auf 80 Prozent verfünffachen.

Dies bedeutet praktisch das Aus für den chemischen Pflanzenschutz in Deutschland.

Zusätzlich soll die Menge der chemischen Pflanzenschutzmittel bis zum Jahre 2030 um 50 Prozent reduziert werden.

Dass auf die Anwender zusätzliche Aufzeichnungspflichten hinzukommen werden, diese in ein elektronisches Register eingepflegt werden und zusätzliche Schulungen abgeleistet werden müssen sowie zusätzlich eine unabhängige Beratung in Anspruch genommen werden muss, das fällt kaum noch ins Gewicht.

Der BdB wird mit seiner Stellungnahme entsprechend reagieren.

Aber nicht nur das: in Gesprächen mit den Behördenvertretern, der Politik sowie anderen Verbänden wird versucht, das Schlimmste zu verhindern.

Für Fragen stehen wir gern zur Verfügung:
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