35 BdB-Mitglieder nahmen an dem Webinar teil, das vom BdB-Verbandsanwalt Matthias Kroll angeboten wurde.

Mit dem Thema Arbeitszeiterfassung führte der BdB sein drittes Webinar für seine BdB-Mitglieder durch.

Müssen alle Arbeitgeber künftig Stempeluhren anschaffen, um die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu erfassen und zu dokumentieren?

Dieser Fragestellung wurde im Webinar erörtert und beantwortet.

Hierbei wurde der Unterschied zwischen arbeitsschutzrechtlicher Arbeitszeit herausgearbeitet, die dokumentiert werden muss, und vergütungsrechtliche Arbeitszeit, die nicht dokumentiert werden muss.

Grundsätzlich soll der Arbeitnehmer vor Ausbeutung geschützt werden, so ein EU-Gerichtshofs-Urteil.

Und die Empfehlung vom BdB-Verbandsanwalt Matthias Kroll ist eindeutig:

Unternehmen sind verpflichtet, anhand von Arbeitszeiterfassungsystemen die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu protokollieren. Nur so kann die Wirksamkeit des Unionsrechts garantiert werden. Die Zeiterfassung kann auch handschriftlich erfolgen. Grundsätzlich gilt diese Verpflichtung für alle Arbeitnehmer.

Zugleich sollten betriebliche Arbeitszeitmodelle sowie Arbeitsverträge angepasst werden.

Diese EU-Regelung gilt ab sofort.