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In 2022 könnte Celastrus orbiculatus auf die EU-Liste der invasiven Arten gelangen. Auf Initiative des BdB fordert der Europäische Baumschulverband ENA eine Entschädigung für die Vernichtung der Pflanzen.

Bereits seit 2017 diskutiert die europäische Fachwelt über das Ausbreitungspotential und eine dauerhafte Etablierung in Europa von Celastrus orbiculatus. Aufgrund seiner Biologie, seiner optimalen Nutzbarkeit als Fassadenbegrünung an schattigen Standorten wie auch durch seine Attraktivität als Vogel- und Insektennährgehölz hat der BdB seither gegen die Aufnahme auf die EU-Liste invasiver Arten argumentiert. Letztlich zeigen Risikoanalysen der Europäischen Kommission auf, dass der Baumwürger in gewissen Gebieten Europas ein Ausbreitungspotential mit sich bringt.

Die Europäische Kommission plant eine Bekanntgabe der Erweiterung der EU-Liste für Anfang 2022. Mit der Aufnahme in die EU-Liste stünde ein direktes Handelsverbot für Celastrus orbiculatus fest. Der BdB fordert unabhängig von dieser Entscheidung eine grundsätzliche Entschädigung betroffener und nicht mehr handelbarer Kulturen. Zum Zeitpunkt der Produktion der Pflanzen können Betriebe nicht davon ausgehen, dass diese in der Zukunft als EU relevante invasive Art deklariert werden und damit in ein Handelsverbot hineinrutschen. Dementsprechend müssen aus Sicht des BdB derart weitreichende Eingriffe in wirtschaftliche Prozesse entschädigt werden. Diese Argumentation hat auch der Europäische Baumschulverband ENA aufgegriffen und im Verlauf der öffentlichen Konsultation zum vorliegenden Entwurf eingebracht.  

Celastrus orbiculatus wäre nach dem Götterbaum Ailanthus altissima das zweite Gehölz auf der Liste invasiver Arten mit unionsweiter Bedeutung. Der BdB informiert seine Mitglieder über Grün Online über die weiteren Entwicklungen des laufenden Verfahrens.