Im September 2016 wurde mit der Überarbeitung der FLL-Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen von 2004 begonnen. Am 15.04.2019 ging die Überarbeitung in die finale Phase, in welcher Betriebe Einsprüche geltend machen können. 

FLL-Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen: Gelbdruck veröffentlicht!

Mitglieder und Gäste der zuständigen Fachausschüsse konnten in Goslar zur BdB-Wintertagung im Januar 2019 über das letzte Beratungsergebnis des Regelwerksarbeitsausschusses der FLL blicken, um das für die öffentliche Auftragsvergabe relevante Regelwerk der deutschen Baumschulwirtschaft in seinem derzeitigen Überarbeitungszustand zu beurteilen und ggf. letzte Änderungen vorzunehmen.

FLL-Gelbdruck veröffentlicht – Einspruchsfrist bis Ende Juli 2019

Unter dem neuen Titel „Technische Lieferbedingungen für Baumschulpflanzen“ können interessierte Personen und Betriebe den sogenannten Gelbdruck einsehen. Diese können am laufenden Einspruchsverfahren partizipieren.

Das offizielle Einspruchsverfahren zum Gelbdruck wurde auf den

15.04.2019 bis einschließlich den 15.07.2019

festgelegt.

Wo bekomme ich den aktuellen Entwurf und das FLL-Formblatt her?

Sie können den Entwurf der Technischen Lieferbedingungen Baumschulpflanzen in digitaler Form im internen Bereich der BdB-Homepage einsehen, in Eigenverantwortung prüfen und ggf. notwendige Einsprüche über das von der FLL mitgelieferte Formblatt formulieren. Die ausgefüllten Formblätter können an die FLL-Geschäftsstelle und in Kopie an die BdB-Geschäftsstelle nach Berlin gesendet werden. 

Bei Bedarf erhalten Siie eine ausgedruckte Version des Gelbdrucks gegen eine Schutzgebühr von 10 € bei der FLL-Geschäftsstelle.