Stellungnahme des Bundes deutscher Baumschulen e.V. (BdB) zur Änderung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (BT-DS 21/1855)
Zusammenfassung:
Ausnahme von der Zertifizierungspflicht von Pflanzen und ihrer Ökosystemleistung
Keine Belastung der KMU-Baumschulen mit teuren Zertifizierungssystemen
Sicherstellung der Publikation von geeigneten Pflanzen für Klimawandel, Nässetoleranz u.a. positiver Standorteigenschaften durch die Baumschulen bzw. der Verbände aus Gartenbau, Planung und Verwaltung
Begründung im Einzelnen:
Die aktuelle Reform des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) durch das BMJV hat zum Ziel, irreführende Angaben auf Waren in Bezug auf Umweltleistungen zu unterbinden. Das hat zur Folge, dass solche Angaben vom Verkäufer bzw. Produzenten verifiziert werden müssen. Dies soll in der Regel über eine unabhängige Zertifizierung erfolgen. Im Bundestag (DS 21/1855) hat die erste Lesung am 17. Oktober stattgefunden.
Der Gesetzentwurf führt dazu, dass auch Pflanzen, deren Produkteigenschaft z.B. als „bienen-“ oder „insektenfreundlich“ in einem Etikett hervorgehoben werden, künftig einer solchen Zertifizierung unterworfen werden müssen. Die diesbezügliche evidente Umweltleistung von Pflanzen bedarf aus unserer Sicht jedoch keiner Verifizierung, zumal sie sich einer statisch quantitativen Überprüfung entzieht, da etliche ökologische Wechselwirkungen zu berücksichtigen sind.
Auch Empfehlungslisten, die der Bund deutscher Baumschulen gemeinsam mit Partnern, etwa der Gartenamtsleiterkonferenz (GALK) des Deutschen Städtetages publiziert und in denen besonders geeignete Pflanzen für den Klimawandel oder für nasse Standorte empfohlen werden, und die in der Praxis der Pflanzenverwender eine eminent wichtige Rolle spielen, laufen Gefahr über das UWG angegriffen zu werden.
Denn natürlich ist es offensichtlich, dass man Wechselwirkungen von Pflanzen und Standorten – zumal sie sehr komplex sind – nicht bis ins Letzte durchleuchten kann. Was allerdings die Berechtigung von Empfehlungslisten nicht schmälert. Besonders muss hier auf das schwindende Fachwissen von Pflanzenverwendern, sei es im öffentlichen, sei es im privaten Bereich, hingewiesen werden. Ohne die Expertise des BdB und seiner Partner und die darauf aufbauenden Veröffentlichungen wären die Nutzer von Gehölzen vielfach völlig ohne fachliche Orientierung.
Im Zusammenhang von Ökosystemleistungen von Pflanzen braucht man nicht zu erwähnen, dass die Konfliktlinien in diesem Bereich nicht selten sehr ideologisch geführt werden – als Stichworte sollen hier Begrifflichkeiten „heimische und nicht heimische Pflanzen“ genügen. Gerade das birgt einen gewaltigen Sprengstoff in Bezug auf künftige rechtliche Auseinandersetzungen auf Basis der UWG-Novelle.
Würde man künftig Pflanzen in den angestrebten Regelungsbereich des o.g. Gesetzes einbeziehen, würde diese Auseinandersetzung zudem in die Zertifizierungssysteme hineingetragen. Aus der Erfahrung mit gebietseigenen Gehölzen wissen die Baumschulen außerdem, dass diese Zertifizierung eine äußerst bürokratische und vor allem kostenintensive Angelegenheit für die Betriebe ist.
Im Bereich dieses Pflanzensegmentes hat der Gesetzgeber die Zertifizierungsbedingungen in den letzten Jahren so hochgeschraubt, dass von den ursprünglich über 80 Baumschulen, die über die ehemalige „Zertifizierungsgemeinschaft gebietseigener Gehölze“ zertifiziert auf diesem Markt tätig waren, weniger als 30 Betriebe übriggeblieben sind. Öffentliche Auftraggeber, wie etwa die Bundesautobahngesellschaft, beklagen nun, dass der Markt mit gebietseigenen Gehölzen nicht funktioniert. Ein Umstand, den wir als BdB dem dafür zuständigen Bundesumweltministerium jahrelang vorhergesagt haben.
Der Bund deutscher Baumschulen bittet den Deutschen Bundestag darum, darauf hinzuwirken, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine Ausnahmeregelung für Pflanzen getroffen wird. Die uns gegenüber von Seiten des BMJV mündlich getroffene Aussage, es würde ausreichen, die ökologischen Aussagen auf dem Pflanzenetikett kurz zu erläutern, wird angesichts der erbittert geführten Debatten um diese Pflanzeneigenschaft zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen.
Wir müssen, wie bereits dargelegt, vielmehr mit rechtlichen Auseinandersetzungen mit ideologisierten Interessengruppen rechnen, die eine fehlende Zertifizierung gem. UWG beanstanden. Ich möchte in diesem Zusammenhang nur auf die zurückliegende Auseinandersetzung um die Rhododendren erinnern, bei der diese als „Saat des Bösen“ (DER SPIEGEL 20.04.2021) bezeichnet wurden, obwohl der Direktor des Rhododendronparks in Bremen, Dr. Hartwig Schepker, gegenteilige Studien zu den Ökosystemleistungen dieser Pflanzen vorlegen konnte.
Es freut mich, wenn Sie in dieser Angelegenheit die kleinen und mittelständischen Betriebe der Baumschulwirtschaft resp. des Gartenbaus von künftiger Bürokratie und Kosten durch das novellierte UWG bewahren können und zudem dem Streben um eine breite ökologische Wissensbasis für Pflanzenverwender keine unnötigen Steine in den Weg legen.
Für Rückfragen und für einen persönlichen Meinungsaustausch steht der BdB gerne zur Verfügung.
Berlin, Oktober 2025
Markus Guhl
(Hauptgeschäftsführer des BdB)