Zur kurzfristigen Sicherung der betrieblichen Liquidität konnten Betriebe auf Grundlage eigener Prognosen Corona-Soforthilfen beantragen. Nicht in jedem Fall musste auf die finanzielle Unterstützung in vollem Umfang zurückgegriffen werden. Zur Vermeidung von möglichen Konsequenzen sollte die Rückzahlung nicht genutzter Gelder geprüft werden. Es ist aktuell davon auszugehen, dass der Staat mit zusätzlicher Verzinsung nicht genutzte / unrechtmäßig genutzte Gelder zurückfordern wird.

Prüfen Sie bitte kritisch auf Grundlage der beispielhaften Argumente, ob sie die unbürokratisch beantragten Soforthilfen zurückzahlen möchten. Zur technischen Abwicklung einer freiwilligen Rückzahlung empfehlen wir Ihnen die Kontaktaufnahme zu Ihrer Steuerberatung und / oder Buchhaltung:
•    unbewusst nicht gerechtfertigte Inanspruchnahme der Soforthilfe (wirtschaftlicher Verlauf nicht abschätzbar, z.B. durch einen überraschenden Anstieg der Auftragslage, keine temporären Geschäftsschließungen)
•    vorsätzlich nicht gerechtfertigte Inanspruchnahme der Soforthilfe
•    versehentliche Mehrfachbeantragung und Mehrfachbegünstigung sei im Zuge der kurzfristigen Beantragung in vielen Bundesländern eingetreten. Dies ging mitunter auf technische Probleme zurück