Eine Branche im Dienste der Umwelt:
Deutschland im Klimawandel braucht eine gesunde grüne Infrastruktur. Unsere mehr als 1.500 heimischen Baumschulen sind die Urheber jener Pflanzen, die wir brauchen, um die gewaltigste ökologische Herausforderung dieses Jahrhunderts zu bewältigen.
Der mittelständisch geprägte Baumschulsektor überzeugt die Kunden in Deutschland und Europa durch herausragende Qualität und Logistik. Dieses Können bringt das gestaltete Grün buchstäblich zum Wachsen. Durch ihre hohe Ökosystemleistung sind die Betriebe nicht nur ein wesentlicher Teil der deutschen Umweltökonomie, sondern schlichtweg systemrelevant für funktionierende grüne Stadt- und Naturräume im Klimawandel.
Die Politik muss in der nächsten Wahlperiode den Keim dafür legen, dass die Branche auch in den nächsten Jahrzehnten als Motor des klimagerechten Umbaus von Stadt, Land und Wald dienen kann.
Die Schaffung einer modernen grünen Infrastruktur durch die Baumschulen braucht politische Rahmenbedingungen:
Steuerrecht ändern und Abgabenlast reduzieren:
- Absenkung der Einkommensteuer und Abschaffung des Solidaritätszuschlags
- Reform der Sozialversicherung zur Sicherung und Reduzierung der Beiträge
Im Bereich der Baumschulwirtschaft sind folgende Bereiche vorrangig:
- Entfristung der steuerlichen Bewertung mehrjähriger Kulturen in Baumschulbetrieben (Baumschulerlass)
- CO2-Flächenprämie für die Ökosystemleistung der Gehölzproduktion (der aktivierten Baumschulflächen gem. Baumschulerlass)
Bürokratie abbauen:
Radikale Reduktion allgemeiner Bürokratiebelastungen für die Wirtschaft, als regulative Benchmark gilt das Jahr 2005
Im Bereich des Gartenbaus stehen folgende Bereiche besonders auf dem Prüfstand:
- Aufzeichnungspflichten im Bereich Pflanzenschutzmittelanwendung, von Düngegesetz bzw. -Verordnung, Verpackungsgesetz
- Schrifterfordernisse im Bereich der Arbeitsverträge z.B. bei Tätigkeitsbeschreibungen
- Regelungen im Güterverkehr und bei Fahrerlaubnissen, Mautpflichten etc.
- Bürokratie im Bereich der Nachhaltigkeit, etwa durch Abschaffung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und diverser Berichtspflichten im Bereich ESG
- Gewährleistungsrecht bei lebenden Pflanzen
- Entschlackung der Bestimmungen zur Arbeitssicherheit
Naturgefahren beherrschen:
- Einführung einer steuerfreien Risikorücklage für die Betriebe in Höhe von 30 Prozent des Umsatzes zur Stärkung der Liquidität bei Naturgefahren
- Einführung eines Entschädigungsfonds für Baumschulen beim Auftreten von EU-Quarantäneschädlingen oder Einführung einer Entschädigungspflicht gem. § 54 Pflanzenschutzgesetz bzw. § 6 Pflanzengesundheitsgesetz bei amtlich angeordneten Verkaufsverboten von Pflanzenbeständen
- National einheitliche staatliche Förderung der Mehrgefahrenversicherung anstelle singulärer Länderregelungen
Forschung und Innovation sichern:
- Sicherung der bestehenden Forschungslandschaft im Bereich Gartenbau
- Schaffung eines Stiftungslehrstuhls des Bundes zur Gehölzforschung im urbanen Raum
- Stärkung der Resilienzforschung bei Gehölzen
- Ausrichtung der Substratforschung an der Praxistauglichkeit und Verfügbarkeit von Torfersatzstoffen
- Implementierung eines Förderbudgets für Modell und Demonstrationsvorhaben im Gartenbau zur Modernisierung und Digitalisierung der Produktionsverfahren
- Ausweitung der anwendungsorientierten Forschung im Bereich innovativer Pflanzenschutzverfahren
Qualitätsstandards sichern:
- Sicherstellung des integrierten Pflanzenschutzes, um die europäischen Gesetze zur Pflanzengesundheit (EU-Pflanzenpass) erfüllen zu können,
- Straffung bzw. Bündelung der Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland
- vorbehaltlose Verwirklichung der zonalen Zulassung von Pflanzenschutzmittel der EU in Deutschland
- Pflanzenproduktion durch privilegierte Wassernutzung der Baumschulen sicherstellen
Dem Klimawandel entgegentreten:
- Sofortprogramm zur Wiederanpflanzung von Stadtbäumen in Höhe von 3 Mrd. Euro pro Jahr auf die Dauer von fünf Jahren mit anschließender Evaluation der Gehölzbestände
- Aufstockung der Bundesprogramme zur grünen Stadtentwicklung im Sinne der wassersensiblen Stadt und Verstetigung der Mittel
- Verpflichtung von Bauherren, bei Neubauten 5 Prozent der Bausumme für lebendiges Grün zu verwenden
- Begrünungsgebot für Privatgärten einführen
Biologische Vielfalt sichern:
- Modernisierung des Bundesnaturschutzgesetzes im Sinne eines dynamischen Naturschutzes zur Stärkung der grünen Infrastruktur im Klimawandel
- Alleenbestand als ökologische Brücken sichern und ausbauen
- Schaffung biologisch wertvoller Feldraine und Wegränder durch Gehölzpflanzungen durch Verwendung von Pflanzen gemäß FLL-Gütebestimmungen (TL Baumschulpflanzen)
- Förderung der Agroforstflächen unter Beachtung der amtlichen phytosanitären Maßgaben
- Waldaufforstungsprogramme klimawandelgerecht weiterentwickeln
Zur Umsetzung dieser Themenfelder ist ein ganzheitlicher politischer Ansatz im Zuge der Weiterentwicklung der bestehenden Zukunftsstrategie Gartenbau sinnvoll und notwendig.