Wer sein Unternehmen nicht abgegeben hat, jedoch die Regelaltersgrenze und die Wartezeit für eine Altersrente von der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) erreicht hat, kann diese frühestens ab dem 1.September 2018 rückwirkend erhalten, wenn der Antrag noch bis zum 31. März 2019 gestellt wird. 
 
Landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und gärtnerische Unternehmer, deren Ehegatten sowie mitarbeitende Familienangehörige erhalten auf Antrag eine Regelaltersrente, wenn sie die Regelaltersgrenze erreicht und die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben. Der Antrag kann formlos gestellt werden. Die LAK schickt daraufhin die Antragsunterlagen zu. Alle zu erfüllenden Voraussetzungen für eine Altersrente können im Internet nachgelesen werden unter www.svlfg.de > Leistung > Leistungen der Alterssicherung > Renten. 
 
Auswirkungen auf Beiträge 
Ein Rentenbezug von der LAK kann sich auf den Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag auswirken. Neben Beiträgen aus der LAK-Rente sind unter Umständen auch Beiträge aus außerlandwirtschaftlichen selbständigen Erwerbstätigkeiten, weiteren Renten und Versorgungsbezügen zu zahlen. Diese Beiträge können insgesamt höher ausfallen als die zu erwartende Rente. Die LAK empfiehlt daher, sich vor der Antragstellung von der Krankenkasse beraten zu lassen. 

LAK schreibt Betroffene an 
Die LAK wird nun alle Versicherten anschreiben, die mindestens einen Beitrag zur LAK gezahlt und die Regelaltersgrenze erreicht haben, aktuell noch Landwirt sind und bisher noch keinen Rentenantrag gestellt haben, und informiert sie über ihren potentiellen Anspruch.