Welche Entschädigungsleistungen sind beim Auftreten von Quarantäneschädlingen am geeignetsten? Mit dieser Fragestellung befasst sich eine Projektgruppe, die vom Bundeslandwirtschaftsministerium finanziert wird.
Dabei werden bereits in Europa, Schweiz und den USA vorhandene Entschädigungsmöglichkeiten untersucht und bewertet.
Um sich ein Bild aus der Praxis zu machen, wurden 40 Betriebsinhaber aus den Bereichen Baumschule, Obstbau, Zierpflanzenbau, Weinbau und Kartoffelanbau nach deren Präferenzen befragt. Knapp die Hälfte waren Baumschulinhaber.
Der BdB hat dieses Projekt initiiert und die Möglichkeiten eines Entschädigungsfonds sowie der steuerfreien Risikorücklage ins Spiel gebracht.
Des Weiteren werden Versicherungslösungen sowie die Tierseuchenkasse als Vorlage von Entschädigungsmöglichkeiten untersucht.
Der BdB begleitet dieses Projekt aktiv. Da Quarantäneschädlinge auch von Privatpersonen oder Fremdfirmen (Steinelieferanten aus Asien) eingeschleppt werden können, plädiert der BdB für eine Unterstützung der öffentlichen Hand. Es könne nicht sein, so der BdB, dass die Baumschulen mit dem Risiko allein gelassen werden.
Der BdB spricht sich nahezu geschlossen für einen Entschädigungsfonds aus, dessen Teilnahme für alle Betriebe verpflichtend ist und an dessen Finanzierung sich der Staat mehrheitlich beteiligt. Entschädigt werden sollen alle Einschränkungen, die den Betrieben durch die Eindämmung und Beseitigung von Quarantäneschädlingen entstehen. Die Betriebe ihrerseits unternehmen alles, um die Einschleppung zu verhindern.
In den kommenden Wochen wird die Projektgruppe eine weitere Befragung bei bis zu 200 Betrieben vornehmen. Der BdB unterstützt dieses Vorhaben.