Seit Jahren befasst sich der BdB mit dem Thema Pflanzengesundheit und somit auch mit der Umsetzung des Pflanzenpasses. Ein eigens in Goslar dafür eingerichteter Ad-Hoc-Arbeitskreis ‚Pflanzengesundheit‘ hat in den vergangenen Wochen die wichtigsten noch offenen Fragen zu diesem Thema beraten und entsprechende Maßnahmen beschlossen.

Hierzu trafen sich die Teilnehmer des Ad-Hoc-Arbeitskreises mehrfach online in Videokonferenzen.

Zunächst wurde festgestellt, dass die Pflanzenpässe weitgehend problemlos und einfach umgesetzt werden konnten. Dennoch besteht weiterhin die BdB-Forderung, die Pflanzenpassinformationen wieder auf dem Lieferschein drucken zu lassen.

Noch gibt es für die Betriebe keine zufriedenstellende Entschädigungslösung. Wenn ein Quarantäneschädling gefunden wird, müssen die Betriebe immer noch wirtschaftliche Nachteile befürchten, bis hin zum Handelsverbot. Die am Markt angebotenen Versicherungslösungen können nur als Übergangslösung dienen. Der BdB hält seine Forderung nach der Einrichtung eines Entschädigungsfonds weiter aufrecht. Hierzu ist mittlerweile eine Projektgruppe installiert worden, die unterschiedliche Entschädigungslösungen, insbesondere den Entschädigungsfonds, bewertet. Der BdB unterstützt dieses Projekt aktiv.

Von Seiten des amtlichen Pflanzenschutzdienstes werden momentan Checklisten zur Risikoanalyse sowie zu Maßnahmen zur Risikominimierung beraten. Der BdB hat hier eigene inhaltliche Vorstellungen entwickelt, die diese Checklisten für die Betriebe praktikabler machen.

Ein Thema, das jeden Baumschuler bewegt, sind die Maßnahmen, die bei Auftreten eines Quarantäneschadorganismus ergriffen werden. „Was passiert, wenn etwas gefunden wird?“, so die häufigste Frage. Das meiste sei in den Notfallplänen und Durchführungsverordnungen nachzulesen, so könnte die einfache Antwort lauten. Wie so häufig zeigt sich in der Regel aber erst in der praktischen Umsetzung von Notfallplänen, was genau passiert, was man möglicherweise nicht bedacht hat und worauf man sich rechtzeitig vorbereiten kann.

Aus diesem Grund hat der BdB die Pflanzenschutzdienste der Bundesländer mit den meisten Baumschulen gebeten, noch in diesem Jahr auf Grundlage bereits vorhandener Pläne und Verordnungen, wenn möglich, noch in diesem Jahr Simulationsübungen durchzuführen.

Des Weiteren hat die Arbeitsgruppe eigene Anforderungen an Schulungen und notwendige Informationen entwickelt, die ebenfalls dem amtlichen Pflanzenschutzdienst sowie dem Bundeslandwirtschaftsministerium übermittelt worden sind.

Denn dem BdB ist wichtig, dass die Behörden nicht über die Baumschulen reden, sondern mit ihnen.