Alle Baumschulen, die Pflanzen in Töpfe produzieren oder importieren, müssen sich einmal mit dem neuen Verpackungsgesetz befassen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass alle Töpfe, die irgendwann im Gelben Sack oder in der Gelben Tonne landen, bei einem Systemanbieter lizenziert sein müssen. Oder anders: alle Töpfe, die dazu bestimmt sind, beim privaten Endabnehmer zu landen.

Was sich ganz einfach anhört, ist in der Praxis nur umständlich umzusetzen.

Lizenzieren muss der Erstinverkehrbringer. Dies ist die Baumschule, welche die Pflanze in den Topf setzt. Dies ist aber auch die Baumschule oder der Händler, der den Topf erstmals in Deutschland einführt. Aber woher weiß der Produzent oder der Händler, wo die Pflanze letztendlich landet? Ein Großteil der Pflanzen im Container landet beim GaLaBau, diese Töpfe werden nicht lizenziert sondern fachgerecht entsorgt. Ein anderer Teil der Töpfe gehen ins Ausland; auch diese müssen nicht lizenziert werden. An dieser Stelle muss der Baumschuler schätzen.

Der BdB hat am 19. November alle BdB-Mitglieder per Newsletter informiert und alle Fragen zur Lizenzierung und Registrierung beantwortet. Zum Nachlesen wurden diese Infos im internen passwortgeschützten Mitgliederbereich der BdB-Homepage in der Rubrik „Rechtliches/Transport und Verkehr“ (Menüunterpunkt "Neue Verpackungsverordnung ab dem 1.1.2019") abgelegt. Hier finden Mitglieder auch die Links zur Landbell-Internetseite sowie zur Zentralen Stelle Verpackungsregister, wo man sich lizenzieren sowie registrieren lassen kann.