Die Coronakrise hat gezeigt, dass die gewerbliche Wirtschaft und die Betriebe der Landwirtschaft durchaus unterschiedlich behandelt werden. So waren die staatlichen Coronahilfen für geschlossene Betriebe im ersten Lockdown zunächst den gartenbaulichen Sektoren verschlossen. Deshalb hat der BdB von Anfang an daraufhin hingewirkt, dass die Baumschulen in die Entschädigungsleistungen inkludiert wurden.

Zu Jahresbeginn 2021 hat sich der Verband neuerlich an die Minister Scholz und Altmaier mit der Bitte gewandt, unsere Betriebe in die Entschädigungsregelung für verderbliche Waren mit einzubeziehen. Dies ist mit der großen Unterstützung unserer Landwirtschaftsministerin gelungen. So können Baumschulbetriebe, die von Schließungen im Januar und Februar betroffen waren und dadurch Ware entsorgen mussten, von dieser Regelung profitieren.

In Bezug auf die Öffnung des gärtnerischen Endverkaufs hat sich BdB-Präsident Helmut Selders an die Bundeskanzlerin sowie die Ministerpräsidenten der Länder und die Bundeslandwirtschaftsministerien gewandt. Darüber hinaus haben wir uns an der Online-Petition des Gartencenterverbandes beteiligt. Auch dies hat zum Erfolg geführt: seit Anfang März ist der Endverkauf bundesweit geöffnet und sogar den Läden des täglichen Bedarfs zugeordnet worden.

In diesen schwierigen Zeiten zeigt sich, wie wichtig es ist, dass die Branche ein gut funktionierendes Sprachrohr in Form des Bundes deutscher Baumschulen hat.

Interessierte können die Antworten von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hier einsehen:

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