Das Verpackungsrecht im innerdeutschen Handel ist schon kompliziert genug. Was müssen deutsche Baumschulen bei Im- und Exporten beachten? Eine brauchbare Zusammenstellung der nationalen Verpackungsregeln befindet sich hier. Allerdings ist diese Übersicht aus dem November 2020 und die nationalen Anforderungen in den jeweiligen EU-Mitgliedsländern ändern sich ständig.

Beim Import aus EU-Ländern nach Deutschland ist es mit der Verpackung und den Töpfen ganz einfach: Wenn der deutsche Wiederverkäufer nicht die Registrierung bei Lucid und bei Verkaufsverpackungen zusätzlich die kostenpflichtige Lizenzierung bei einem Systemanbieter übernimmt, muss dies der ausländische Importeur tun.

Beim Export aus Deutschland in die übrigen EU-Länder ist es komplizierter, da jedes EU-Mitgliedsland eigene Regeln aufstellt. So hat Österreich seine Regeln für die Einfuhr von Verpackungsmaterialien (hierzu gehören neben Paletten, Stretchfolien, Bändern auch die Töpfe) zum 1. Januar 2023 noch einmal verschärft.

Was passiert, wenn der jeweilige Importeur die Anforderungen des Importlandes nicht erfüllt? Der Vertrieb in dieses Land kann sofort untersagt werden. Die gleichen Bedingungen gelten auch für den Online-Handel.

Wie machen es eigentlich die Niederlande als größter Wettbewerber im Gartenbau?

Die Registrierungs- und Lizenzierungspflicht wird erst auf Unternehmen angewendet, die jährlich mehr als 50.000 kg Verpackungsmaterial in Umlauf bringen. Trotz einer Bagatellgrenze von 50.000 kg werden in den Niederlanden die von der EU geforderten Recyclingquoten erfüllt. Die Verwaltung auch kleinster Mengen von Verpackungseinheiten führt folglich nicht zur Quotenerfüllung, sondern dient allein der Aufrechterhaltung der Bürokratisierung.

Warum macht Deutschland es nicht genauso wie die Niederlande?

Diese Frage hat der BdB dem Mittelstandsbeauftragten der Bundesregierung gestellt. Aktuell laufen die Verhandlungen zwischen dem BdB und der Bundesregierung mit dem Ziel, auch in Deutschland eine Bagatellgrenze einzuführen, um damit den Mittelstand bürokratisch zu entlasten.