Dr. Daniela Christ: Sternenhimmel, Für Elise, Xenia, SEE YOU in pink, Innocencia, Heidetraum, Schöne Dortmunderin, Bad Birnbach Susanne Haslage: FRIENDLY Purple, FRIENDLY Sweet, Ravenna, Neon, Fortuna, Rotilia Bundessortenamt: Sonnenröschen, Schneeflocke, Medeo Mareike Hoene: Apfelblüte, Diamant

Text: Dr. Daniela Christ

Seit Mitte des letzten Jahrhunderts steht die Allgemeine Deutsche Rosenneuheitenprüfung (ADR) für höchste Qualitätsansprüche bei Gartenrosen. Sorten, die mit dem ADR-Gütezeichen ausgezeichnet werden, haben über drei Jahre an bis zu zwölf Standorten ihre dekorative Wirkung und Robustheit unter Beweis gestellt. Die höchste Bedeutung hat dabei die Widerstandsfähigkeit gegenüber Blattkrankheitserregern wie Mehltau, Rost und Sternrußtau, da während der Prüfung keine Fungizide eingesetzt werden dürfen.

Bei der diesjährigen Tagung des ADR-Arbeitskreises wurden nun unter der Leitung der Koordinatorin, Dr. Daniela Christ (Bundessortenamt), und dem Vorsitzenden des BdB-Fachgremiums „Rosen“, Alexander Kordes, sechs neue Sorten mit dem begehrten Prädikat ausgezeichnet. Insgesamt wurden rund 40 Rosenneuheiten der Züchter Delbard, Kordes, NIRP, Noack, Novaspina, Meilland, Poulsen und Tantau in den letzten drei Jahren von unabhängigen Experten auf Gesundheit und Gartenwert geprüft.

Bei der Tagung wurden auch die Ergebnisse der 1. Wiederholungsprüfung besprochen. Um den hohen Qualitätsstandard in der ADR zu erhalten, wurde 2018 vom Arbeitskreis beschlossen, das Gütezeichen nur noch für die Dauer von 15 Jahren zu verleihen. Krankheitserreger können sich über die Jahre verändern und aggressivere bzw. virulentere Rassen ausbilden. Je nach genetischem Hintergrund können so manchmal auch an der einen oder anderen älteren ADR-Rose stärkere Symptome beobachtet werden. Nach Ablauf der 15 Jahre dürfen die Sorten das Gütezeichen dementsprechend nicht mehr tragen oder sie können vom Züchter zur dreijährigen Wiederholungsprüfung angemeldet werden. Diese findet unter den gleichen Bedingungen wie eine Erstprüfung statt. Wird sie erfolgreich bestanden, gilt das ADR-Gütezeichen für weitere 15 Jahre.

Folgende Sorten (Züchter und Jahr der ursprünglichen Auszeichnung in Klammern) haben die Wiederholungsprüfung erfolgreich bestanden: Heidetraum (Noack, 1990), Apfelblüte (Noack, 1991), Schneeflocke (Noack, 1992), Schöne Dortmunderin (Noack, 1992), Ravenna (Noack, 1999), Neon (Kordes, 1999), Bad Birnbach (Kordes, 2000), Medeo (Kordes, 2001), Diamant (Kordes, 2002), Fortuna (Kordes, 2002), Rotilia (Kordes, 2002), Innonencia (Kordes, 2003) und Sonnenröschen (Kordes, 2003).

Die Sorten, die die Wiederholungsprüfung nicht bestanden haben, werden Ende des Jahres aus der Gesamtliste der aktuell 183 ADR-Rosen gelöscht. Diese ist ab Mitte November auf der dann vollständig überarbeiteten Homepage (www.adr-rose.de) zu finden. Die Seite wird in den folgenden Monaten mit Hintergrundinformationen zur ADR und Hinweisen zur Rosenkultur ergänzt.