Kern- und Steinobst

Kern- und Steinobst

Entscheidend für qualitativ hochwertige Obstgehölze aus dem Bereich des Kern- und Steinobstes ist die Verwendung geeigneter Unterlagen. Verschiedene Kombinationen aus Edelreiser und Veredelungsunterlagen sind möglich. Apfelbüsche etwa müssen auf vegetativ vermehrten Unterlagen veredelt werden. Im Falle von Birnen wird eine vegetativ vermehrte Quitten- oder Birnenunterlage benötigt. Weitere Kombinationen entnehmen Sie gerne dem BKS-Artikelstamm. 

Bei Büschen handelt es sich im Obstbereich grundsätzlich um Gehölze mit einer Mindesthöhe von 60 cm. Darüber hinaus müssen Obstbüsche über einen produktionsbedingten, geraden Stamm verfügen. Der Leittrieb muss arttypisch und ausgewogen mit mindestens drei Seitentrieben ausgestattet sein

Weitere Hinweise zur Qualität von Obstbüschen

Lieferung als wurzelnackte Ware Lieferung als Containerpflanze Lieferung als Ballenpflanze Standzeit in Vegetationsperioden nach Verpflanzung
Ja Ja (mind. 5 Liter) Nein 3

 

Per Definition muss ein Obsthalbstamm eine Stammhöhe von mindestens 120 cm aufweisen. Der Stamm ist analog zum Obstbusch zu betrachten, d.h., dass Stamm und Leittrieb arttypisch und gerade gewachsen sind. Ebenfalls müssen drei gleichwertige Seitentriebe vorhanden sein.

Weitere Hinweise zur Qualität von Obsthalbstämmen

Lieferung als wurzelnackte Ware Lieferung als Containerpflanze Lieferung als Ballenpflanze Standzeit in Vegetationsperioden nach Verpflanzung
Ja Ja (mind. 10 Liter) Nein 3

 

Das abgebildete Gehölz zeigt einen Pyrus communis ‘Alexander Lucas‘. Der Obst-Hochstamm 2xv weist eine Stammhöhe von mindestens 180 cm auf. Die Produktion achtet dabei auf einen artypischen geraden Stamm. Die Krone wird produktionsbedingt art- und sortentypisch aufgebaut. Die zeigte Pyrus communis ‘Alexander Lucas‘ ein verfügt über gleichwertige Seitentriebe, welche im richtigen Verhältnis zum Leittrieb stehen. Obst-Hochstämme müssen in der Regel nicht die Option auf weiteres Aufasten aufweisen. Andernfalls greifen Qualitätsanforderungen aus dem Bereich der Laubgehölze.

Obst-Hochstämme 3xv müssen aus Obst-Hochstämmen 2xv hervorgehen. Das abgebildete Gehölz zeigt einen Malus ‘Jakob Fischer‘. Der Obst-Hochstamm 3xv weist eine Stammhöhe von mindestens 180cm auf. Die Produktion achtet dabei auf einen artypischen geraden Stamm. Die Krone wird produktionsbedingt art- und sortentypisch aufgebaut. Die Sortierungen von Obst-Hochstämmen 3xv erfolgt nach Angaben des Stammumfangs in cm. Zulässige Stammumfangsangaben können dem BKS entnommen werden.

Bei Knipp-Bäumen handelt es sich um eine besondere Anzuchtform für den Erwerbsobstbau. Wie in der 360°-Aufnahme zu erkennen ist, liegt die Veredelungsstelle mindestens 20 cm über dem Wurzelhals. Die Aufnahme zeigt einen klassischen Apfelbaum. Charakteristisch für einen Knipp-Baum ist die Mindestzahl von vier gleichwertigen Trieben mit einer Länge von mindestens 30cm.

Bei der Produktion wird ein großes Augenmerk auf die Veredelungsstelle gelegt. Grundsätzlich muss diese mindestens 10 cm über dem Erdboden liegen. Werden einjährige Obstgehölze für den Erwerbsobstbau, für die Produktion von ernährungsrelevanten Gütern, produziert, hat die Veredelungsstelle mindestens 20 cm über dem Erdboden zu liegen. Weiterhin wird in diesem Zusammenhang ab einer Höhe von 60 cm die Mindesttriebzahl von fünf vorausgesetzt. Diese müssen gut verteilt, gleichwertig zur Verfügung stehen.