BdB begrüßt Leitfaden zu gebietseigenen Gehölzen

Der Leitfaden zur Umsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes ist aus Sicht des Bundes deutscher Baumschulen (BdB) e.V. ein Meilenstein, um die Verwendung gebietseigner Gehölze bundesweit einheitlich zu regeln.
„Gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium und den beteiligten Ländern, wie Bayern und Baden-Württemberg, haben wir uns im Leitfaden auf sechs Vorkommensgebiete in Deutschland verständigt. Das ist absolut wichtig für eine verlässliche Produktion in den Baumschulen“, erklärt der Hauptgeschäftsführer des BdB, Markus Guhl.
Auch sei die Empfehlung, gebietseigene normale Gehölze in getrennten Losen auszuschreiben, gut für die Praxis. Positiv bewertet Guhl auch, dass am "Sonderfall Straßenbegleitgrün" auch künftig die Verwendung von bewährten Sorten genehmigungsfrei erhalten bleibt. „Das dient der Verkehrssicherheit und ist auch aus Gründen der Widerstandsfähigkeit der Sorten am Extremstandort Straßen ebenso sinnvoll wie notwendig,“ betont Guhl.
Der Leitfaden ist hier einsehbar.


